Der Wiesseer wollte im Februar nur schnell eine Flasche Apfelessig holen. Gemeinsam mit seiner Freundin machte er eine Essigkur. Ihr ging es dabei nicht so gut, Apfelessig sollte Linderung schaffen. Der war aber in Bad Wiessee nicht aufzutreiben. Dieser vermeintliche Notfall trieb den Angeklagten dazu, mit dem Auto zum Supermarkt bis nach Gmund zu fahren, um dort das gewünschte Heilmittel zu erwerben.
Betrunken schnell zum Supermarkt
Allerdings hatte er vor Fahrtantritt zweieinhalb Bier getrunken und wurde erwischt. Einen Führerschein besaß er schon länger nicht mehr. „Ich war dumm“ erklärt der Beschuldigte gegenüber Richter Walter Leitner vor dem Amtsgericht Miesbach, „es gibt keine Entschuldigung.“ Aber rechtfertigen möchte er sich schon:
Ich hätte eigentlich einen Tag vorher meinen Führerschein wiedererhalten sollen. Aber dann kam ein Schreiben, dass ich doch zur MPU muss.
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung – auch Idiotentest genannt – ist unter anderem fällig, wenn man mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut im Straßenverkehr kontrolliert wird. Auch bei der Blutprobe, die diesmal entnommen wurde, stellten die Beamten immerhin 1,21 Promille fest.
Regelmäßiger Alkoholkonsum
„Ich trinke nicht viel,“ erläuterte der Wiesseer auf Nachfrage „Zwei bis drei Feierabend Biere alle zwei Tage vielleicht.“ Vier Kilometer war er so gefahren, bevor ihn die Polizei anhielt. Bei der Verhandlung erklärte er, dass er auch schon im November angehalten worden und zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt worden war. Daher konnte die Staatsanwältin in ihrem Antrag auch keine Milde walten lassen:
Geldstrafen und Führerscheinentzug haben bei ihnen offensichtlich nicht gefruchtet.
So forderte sie fünf Monate Freiheitsstrafe bei zweijähriger Bewährungsfrist und weitere 20 Monate Fahrverbot. Richter Leitner folgte dem Antrag weitestgehend. Er erließ 18 statt der 20 Monate Fahrverbot, ergänzte aber als Bewährungsauflage eine Geldstrafe von 1.000 Euro zu Gunsten des Kinderschutzbundes. “Und die MPU müssen Sie sowieso noch machen.”, sagte Richter Leitner. “Wenn Sie die bestanden haben, können Sie meinetwegen wieder fahren.”
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