Im März und April kam nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zu Vorfällen in der Wohnung des Paares, deren Ahndung im Interesse der Öffentlichkeit stünden. Die Ehefrau hatte zwei Angriffe angezeigt, aber selbst keinen Antrag auf Strafanzeige gestellt.
Eigentlich hatte die Beziehung einen wundervollen Start. Wie der Mann heute vor Gericht erzählte, hatten sich die beiden 2015 in der Türkei kennen und lieben gelernt. Sie habe ihn zehn Mal in der Türkei besucht, wollte zu ihm ziehen. Die Idee fand er nicht so gut. „Ich komme aus einem Dorf in der Mitte der Türkei“, erklärte er dem Gericht. „Da spricht kein Mensch englisch oder deutsch, nur türkisch.“
Streit beginnt sofort nach Umzug
Daher beschloss er zu ihr nach Deutschland zu ziehen. Zuerst bekam er kein Visum, sogar ein Versuch der illegalen Einreise wurde unternommen, aber abgebrochen. Dann kündigte sich Nachwuchs an. Das Visum war kein Problem mehr. Von Anfang an problematisch entwickelte sich jedoch die Beziehung zur Familie der Freundin und späteren Frau. Immer wieder gab es Streit mit den Schwiegereltern und dem Schwager.
Ich sollte nicht einmal den Namen unserer Tochter mitentscheiden. Am liebsten wäre es ihnen gewesen, ich hätte nicht bei meiner Frau und Tochter gewohnt, sondern in einer eigenen Wohnung.
Auch innerhalb der Beziehung gab es dann jeden Tag Streit. Trotzdem kam ein zweites Kind und im Februar 2017 wurde geheiratet. Aber schon im März kam es dann zu der ersten der zwei gerichtsrelevanten Tätlichkeiten. Beim Essen kam es zum Streit. Der Mann soll handgreiflich geworden sein und die Holzkirchnerin gewürgt haben.
Sie sagte heute aus, sich daraufhin mit dem Jugendamt und einer Beratungsstelle in Rosenheim in Verbindung gesetzt zu haben. Dort habe man ihr geraten, den Vorfall zur Anzeige zu bringen und die Verletzungen von der Polizei und einem Arzt dokumentieren zu lassen.
Beweise und Polizei
„Beim ersten Mal bin ich dem Rat noch nicht gefolgt“, bereut sie heute. Als es aber gut zwei Monate zu einem erneuten Angriff mit stärkerem Würgen kam, rief die junge Frau umgehend die Polizei. Die Beamten sprachen ein Kontaktverbot aus.
Der Angeklagte bestritt die Tat. Zwar habe er seine Frau am Arm gepackt, aber sie nie zu Boden geworfen oder gewürgt. „Sie hat aber immer damit gedroht, sich selbst etwas anzutun und das bei der Polizei anzuzeigen“, behauptet der Mann. Richter Walter Leitner fragte, worin da der Vorteil für seine Frau liegen sollte.
Sie wollte mich wohl loswerden.
Das ärztliche Attest bescheinigte leichte Würgemale, Prellungen und Hautabschürfungen bei der Geschädigten. Die als Zeugen geladenen Polizisten konnten sich nicht erinnern in der Tatnacht offensichtliche Verletzungen bei der der Geschädigten gesehen zu haben. Allerdings wussten sie zu berichten, dass die Frau über Halsschmerzen klagte, die vom Würgen stammen sollten.
Definitiv schuldig
Die Staatsanwaltschaft sah ihre Ermittlungen bestätigt und forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und einem Monat, da der Mann zuvor nie straffällig geworden war. Auch der Pflichtverteidiger meinte, dass eindeutig eine Körperverletzung vorliege, diese aber mit einer Geldstrafe zu tilgen sei.
Richter Walter Leitner schenkte der Darstellung mehr glauben. „Sie dürfen sich verteidigen, wie sie wollen. Sie dürfen auch lügen. Ihre Frau aber muss mit gravierenden Folgen rechnen, wenn sie hier falsch aussagt.“, erklärte Leitner seine Ansicht. Die Geschädigte habe ohne Belastungseifer erzählt, sich offensichtlich bemüht, die Tat der Wahrheit gemäß darzustellen.
Sie hat ihnen sogar ihren Sohn während der Aussage zum Halten gegeben. Sie will mit ihnen ins Reine kommen.
Das Gericht befand den Angeklagten für schuldig und verurteilte den Mann zu 170 Tagessätzen zu je 15 Euro entsprechend dem geringen Einkommen des Mannes. Das Paar lässt sich scheiden und lebt derzeit in Trennung.
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