Gmunder ohrfeigt Tochter in Schule

Ein 40-jähriger Vater aus Gmund schlug seine 13-jährige Tochter – vor den Augen ihrer Klassenkameraden. Vor dem Richter zeigte er sich uneinsichtig.

Ein Gmunder Vater schlug seine Tochter mitten ins Gesicht. Vor den Augen ihrer Mitschüler und Lehrer. (Bild:pixabay)

Der Vorfall ereignete sich am ersten Tag nach den Weihnachtsferien. Ein Gmunder Techniker besuchte zusammen mit seiner Frau die Grund- und Mittelschule in Rottach-Egern und ließ die gemeinsame Tochter aus dem Unterricht rufen.

„Sie hatte mir mal wieder Geld geklaut, und meiner Frau den Führerschein“, gab der angeklagte Vater heute vor dem Miesbacher Amtsgericht zu Protokoll. „Mit dem Geld wollte sie sich trotz meines Verbots Zigaretten kaufen.“ Der Vater erklärt, er sei schon des Öftern von seiner Tochter, die er durchweg „das Fräulein“ nennt, bestohlen worden.

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Zunächst habe die Tochter an besagtem Tag allerdings abgestritten, überhaupt etwas gestohlen zu haben. Erst nach einigem Zureden habe sie den Führerschein herausgerückt, berichtet der Vater. „Da hast du den Führerschein’ soll sie gesagt haben. Dann wollte sie einfach wieder ins Klassenzimmer verschwinden“, erzählt der Angeklagte aufgebracht. „Da bin ich dann richtig sauer geworden.“

Mit der Hand ins Gesicht geschlagen – vor der ganzen Klasse

In seiner Wut habe er seine Tochter mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen, gibt der 40-Jährige heute vor Gericht zu. Dabei soll die damals 13-Jährige mit dem Kopf gegen den Türrahmen gefallen sein, heißt es in der Anklageschrift.

Da die Tür zum Klassenzimmer offen stand, mussten Lehrer und Mitschüler die Szene miterleben. Ob er die Watschn wirklich im Zorn gegeben habe, wollte die Staatsanwaltschaft vom Vater wissen, oder ob er das im Nachhinein als reine Erziehungsmaßnahme betrachten würde. Der Angeklagte:

Das Fräulein hört nicht mehr zu. Wir haben schon alles versucht, auch Unterstützung von den Behörden, aber die sagen nur immer, wir sollen mit dem Kind reden.

Der Staatsanwalt versuchte dem Beschuldigten zu erklären, dass er eine Körperverletzung begangen habe. Der zeigte sich aber uneinsichtig. Nach dem Grund für seinen Einspruch gegen den Strafbefehl befragt, erklärte er, dass er es als sein Recht ansehe, seiner Tochter als Erziehungsmaßnahme eine Ohrfeige zu geben.

„Mit ihrer Uneinsichtigkeit demonstrieren Sie eine rechtsfeindliche Gesinnung“, fand der Staatsanwalt. “Damit muss ich eine noch höhere Strafe fordern als die 60 Tagessätze zu 40 Euro.“ Zur weiteren Klärung wurde auch der Lehrer vernommen, der zum Tatzeitpunkt unterrichtet hatte.

Lehrer und Mitschülerin als Zeugen

Er bestätigte, dass der Vater seine Tochter nach einem Streit vor dem Klassenzimmer geschlagen hatte. Ob sie dabei mit dem Kopf gegen die Tür geknallt sei, konnte er allerdings nicht mehr sagen. Seiner Aussage nach seien einige Schüler durch diesen Vorfall sehr erschreckt gewesen, sodass Gespräche zur Entspannung der Situation nötig waren.

Eine Mitschülerin hatte an diesem Tag in der ersten Reihe gesessen und alles mitangesehen. „Ich habe gehört, dass der Kopf gegen die Tür schlug“, erklärte das Mädchen heute vor Richter Schmid. Der Staatsanwalt wollte von ihr wissen, was sie denn von dem Vorfall hielte. Die Schülerin:

Das war schon krass. So etwas macht man einfach nicht.

Das sah der Angeklagte bis zum Schluss der Verhandlung anders. „Eine Ohrfeige hat noch niemandem geschadet“, meinte er. Der Staatsanwalt erklärte ihm, dass das vielleicht vor Urzeiten eine gängige Meinung gewesen sei. „Heute nennt man das Körperverletzung.“

Er forderte eine Erhöhung der Anzahl der Tagessätze auf 90. Allerdings sei die Höhe auf 25 Euro zu senken, was dem realen Einkommen des Angeklagten entspräche. Die im Strafbefehl genannten 40 Euro seien nur eine Schätzung gewesen. Richter Schmid verurteilte den Gmunder zu 70 Tagessätzen à 25 Euro. Der Angeklagte trägt außerdem die Kosten des Verfahrens.

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