WM 2010: Wie darf damit geworben werden?

Das offizielle Logo der WM darf für Werbung nicht verwendet werden

Edeltraud hat uns heute eine interessante Zusammenfassung der IHK-München zugeschickt. Die IHK erklärt in dem Dokument, wie der Einzelhandel, die Gastronomie usw. mit der WM 2010 Werbung machen darf – leider hat die FIFA, was die Werbung mit der Fußball WM angeht, recht strikte Vorgaben und ist auch bereit bei Missachtung vor Gericht zu ziehen. Die komplette Fußball-WM ist nicht nur eine Sportveranstaltung, sondern in erster Linie auch ein Markenprodukt. Zumindest aus Sicht der FIFA.

Unter den Markenschutz fallen z.B. alle Logos, Maskottchen, Slogans, der Meisterpokal aber auch verschiedene Begriffe: “FOOTBALL WORLD CUP“, „Fan Fest“, „FIFA WORLD CUP“, „SOUTH AFRICA 2010“, „WM 2010“ gehören dazu. Man sollte als Einzelhändler also aufpassen, mit was man wirbt. Eine Zeitungsanzeige mit dem WM-Pokal als Aufhänger könnte sonst teuer werden. Unter das Markenrecht fallen aber auch Wortkombinationen, wie z.B. “WM-Brötchen” oder “WM-Helles”. Erlaubt sein dürften, laut IHK, aber allgemeine Aussagen wie “Wir kochen wie die Weltmeister” oder “Während der WM schneiden wir Haare umsonst”.

Mit eigenen Logos sieht es nicht ganz so schwierig aus: Wer sich wirklich kreativ betätigen will und für seinen Laden ein eigenes Plakat malen oder ein eigenes WM-Logo entwerfen will, darf das jederzeit machen. Nur auf eines muss man dabei achten: es darf keine Ähnlichkeit oder Verwechslungsgefahr zum offiziellen FIFA-Logo bestehen.

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Eintrittskarten zur WM verlosen ist inzwischen wahrscheinlich sowieso zu spät und ohne Genehmigung auch ein absolutes No-Go! Das dürfen wirklich nur die offiziellen Sponsorenpartner der FIFA.

Public Viewing braucht Lizenzen

Was viele vielleicht nicht wissen, ist dass auch für Public Viewing die Regeln der FIFA gelten. Kommerzielle Veranstaltungen benötigen auf jeden Fall eine Lizenz. Was genau kommerziell ist, ist aber nicht ganz klar. Die IHK meint dazu:

“Kommerziell ist eine Veranstaltung vor allem dann, wenn Eintrittsgelder erhoben oder ähnliche Maßnahmen getroffen werden (z. B. Unkostenbeiträge, Mindestverzehranforderungen, erhöhte Speisen- und Getränkepreise). Ob auch die Finanzierung eines Public-Viewing-Events durch Sponsoren „Kommerzialität“ auslöst, ist unseres Erachtens im Hinblick auf das deutsche Urheberrecht fraglich. Dagegen ist die FIFA allerdings der Ansicht, dass auch gesponserte Public-Viewing-Veranstaltungen kommerzielle Veranstaltungen sind und somit eine kostenpflichtige Lizenz erfordern. Die Frage ist bislang in der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt, sodass ein Streit mit der FIFA und bei gerichtlicher Verfolgung eine Entscheidung zum Nachteil des Veranstalters eines Public-Viewings nicht ausgeschlossen werden kann.”

Die Übertragung in einem Vereinsheim ist also erstmal keine gewerbliche Veranstaltung. Wie das dann aber aussieht, wenn Einnahmen durch Essen oder Getränke entstehen, weiß mehr oder weniger niemand ganz konkret. Ich würde das mal nach dem Leitsatz: “Wo kein Kläger, da kein Richter” sehen.

Fußball in der Kneipe ist OK

Die Übertragung in Kneipen, Clubs und Restaurants gilt übrigens auch als nicht gewerblich – so lange kein Eintritt verlangt wird oder kein direkter Sponsor für die Übertragung besteht. Hier hat die Kneipe quasi Vorrang vor dem Fußballspiel. Die Menschen kommen in erster Linie wegen dem Bier und dann erst wegen dem Fußball. Zumindest rechtlich.

Eigentlich will die FIFA, dass sich auch nichtkommerzielle Veranstalter (z.B. der Fußballverein) eine Lizenz besorgen. Die Lizenzvergabe ist aber schon am 07. Juni ausgelaufen und seither steht bei der FIFA auf der Homepage: “Sollten Sie eine nicht-gewerbliche Public-Viewing-Lizenz von der FIFA benötigen und vor dem Stichtag 7. Mai 2010 keinen Antrag an die FIFA gestellt haben, weisen wir darauf hin, dass Sie keine Lizenz der FIFA benötigen, um eine nicht-gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltung auszurichten”.

Eines ist aber für alle beim Public Viewing verboten: Werbung oder Sponsoring der Veranstaltung. Ganz speziell im Bereich der Leinwand. Jegliche Art von Werbetafel, Fahnen, sonstwas im Leinwandbereich ist absolut untersagt und wenn überhaupt, dann nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Fifa erlaubt.

GEMA muss jeder zahlen

Und GEMA, bzw. Gebühren für Sky fallen natürlich auch für alle an. Egal ob gewerblich, nicht gewerblich, im Biergarten oder in der Kneipe.

Wir denken, dass in den meisten Fällen die FIFA recht wenig interessieren dürfte, was im beschaulichen Tegernseer Tal passiert. Vorsichtig sein sollten aber auf jeden Einzelhändler bei Werbeanzeigen. Vor allem im Internet – das ist einfach am leichtesten für die FIFA zu finden.

Mehr Infos findet man auf den folgenden Seiten:

IHK- Merkblatt: FUSSBALLWELTMEISTERSCHAFT 2010 – WIE DARF ICH WERBEN? (PDF)
FIFA-Homepage zum Public Viewing
FIFA-Reglement für gewerbliche Public Viewing Veranstaltungen (PDF)
FIFA-Reglement für nichtgewerbliche Public Viewing Veranstaltungen (PDF)

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