“Wenn die Natur einmal verbraucht ist, haben wir keine zweite mehr im Kofferraum”

Schmelzende Gletscher, rutschende Berge, zeitweise Engpässe in der Wasserversorgung, Skipisten ohne Schnee, Zunahme der Unwetter – der Klimawandel macht sich in der Alpenregion immer häufiger bemerkbar.

Noch weiß niemand, wie das Tegernseer Tal, Garmisch-Partenkirchen oder andere Gegenden im Alpenraum in einigen Jahrzehnten aussehen werden. Doch soviel steht fest: extreme Wetterereignisse werden häufiger. Das Ökosystem der Alpen ist nicht unverwundbar und auf dem Spiel steht die wirtschaftliche Grundlage der Menschen in dieser Region.

„Wie ein bayerischer Landrat eben feiert“

Mitte August feierte Landrat Jakob Kreidl seinen 60. Geburtstag. „Substanz, Leidenschaft und Vertrauen.“ Diese drei Dinge zeichnen Kreidl aus, so formulierte es Ministerpräsident Horst Seehofer in seiner Festrede. Im Kreise sämtlicher Kommunalpolitiker, Vereinsvertreter, Wirtschaftsleute, Kirchenmänner und weiterer Gäste, saß der Jubilar mit 350 Leuten unter weiß-blauem Himmel in Fischhausen und ließ seine sechs Jahrzehnte Revue passieren. Würde der Landrat am Tegernsee wohnen, hätte man sicher in der Nähe des Sees ein schönes Plätzchen gefunden.

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„Wie ein bayerischer Landrat eben so feiert“ titelte der Merkur und brachte eine Belobigung auf den Jubilar, aufs Brauchtum und Bayern überhaupt. Beruhigt darf man sich als Leser zurücklehnen, nachdem man diese Zeilen gelesen hat – alles scheint in bester Ordnung zu sein bei uns. Denn es ist ja so schön hier am Tegernsee.

Nur Joseph Vilsmaiers Film „Bavaria – Traumreise durch Bayern“ kann den Absalm des Lokalblattes an Darstellung noch toppen. Böse Zungen behaupten, der Streifen sehe sich an wie ein Werbefilm für eine große bayerische Partei. “Dabei verschweigt Vilsmaier in seinem bildgewaltigen Werk, dass der Preis, den Bayern für seinen Aufstieg zu einem der größten Industrieländer Europas zu zahlen hat, mit Zersiedelung und Verschandelung beglichen wird”, so sieht es die Süddeutsche Zeitung in ihrer Kritik.

“Bei uns ist vieles machbar – man muss nur wollen”

Bei uns im Landkreis und speziell im Tegernseer Tal überschlagen sich die Kommunalpolitiker und investierenden Unternehmen darin, die Hügellandschaften mit Wäldern und Weiden umzuwandeln in wuselnde Gewerbezonen oder 4-Sterne-Plus-Hotels. Die Argumente sind klar: ohne geht es heute nicht mehr.

Eine Brauerei, ein Gesundheitshotel, ein neues Wohngebiet. Die Liste ließe sich noch lange weiterführen. „Landschaftsschutzgebiete gelten für viele Kommunalpolitiker als Bauerwartungsland,“ so formuliert es Angela Brogsitter-Finck, Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal.

Wann immer ein Investor vor der Tür steht, würden hektargroße Stücke aus dem wertvollen Landschaftsschutzgebiet im Landkreis gerissen und in Bauland verwandelt. Möglich macht dies auch der Landrat, der in einem Beitrag des Bayerischen Rundfunk von Anfang August klar Stellung pro Herausnahme bezieht.

Jakob Kreidl im Fernsehbeitrag “Unser Land”. Für den Beitrag auf das Bild klicken.

Dabei versteht sich Kreidl bekanntermaßen als Macher. Als einer, der “ermöglicht” und nicht “verhindert” wie es Kardinal Reinhard Marx bei dessen Geburtstagsansprache formulierte. So ist auch, trotz Alpenkonvention, rein bautechnisch und in Landschaftschutzgebieten vieles machbar bei uns im Landkreis. Ein aktuelles Beispiel ist das geplante Almdorf oberhalb von Tegernsee. Einmal der Flächennutzungsplan geändert und die Möglichkeiten sind vielfältig.

Der Alpenplan und die Alpenkonvention

Damals – im Jahre 1972 – hatte die Bayerische Staatsregierung im Vorgriff auf das Landesentwicklungsprogramm im sogenannten bayerischen Alpenplanverbindliche Ziele zur Ordnung und Lenkung des Alpengebiets mit Verkehrsanlagen aufgestellt und in der Verordnung „Erholungslandschaft Alpen“ festgelegt. Dank dieser Regelung konnten bis heute noch unerschlossene, ökologisch wertvolle Gebiete von Erschließungsmaßnahmen freigehalten werden.

Am 1. September hatte der Alpenplan Geburtstag. Er wurde 40 Jahre. Die völkerrechtlich seit 1995 verbindliche Alpenkonvention ist dabei das internationale Vertragswerk zwischen Deutschland und den anderen Alpenstaaten zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung der Alpen.

Alle Vertragsparteien und damit auch alle alpennahen Landkreise in Bayern sind durch die Alpenkonvention verpflichtet, „bestehende Schutzgebiete zu erhalten, zu pflegen und, wo erforderlich, zu erweitern sowie nach Möglichkeit neue Schutzgebiete auszuweisen“. Betroffen davon sind auch alle Landschaftsschutzgebiete und die Ausweisung weiterer Schutzgebiete in unserem Landkreis. Am 6. September treffen sich die Vertragsparteien im schweizerischen Valposchiavo, um über die Entwicklung der Konvention zu sprechen.

Keine Naturschutzgebiete im Landkreis Miesbach

Auch das Gemeindenetzwerk „Allianz in den Alpen“ ist in wenigen Tagen dabei. Ob Vertreter des Landkreises, Bürgermeister oder andere lokale Politiker hinfahren um sich für den Schutz der Alpen und ihrer Täler einzusetzen? Ein wichtiges Zeichen an die Bürger wäre es allemal.

Ist es doch so, dass es sich der Landkreis Miesbach leistet, kein eigenes Naturschutzgebiet zu haben. Damit ist er als bayerisch-alpiner Landkreis zwischen Berchtesgadener Land und Lindau einzigartig.

Dies kann laut Klaus Lintzmeyer vom Vorstand des Vereins zum Schutz der Bergwelt zumindest keine fachlichen Gründe haben. Denn auch hier im Landkreis gäbe es sogenannte naturschutzgebietswürdige Gebiete (NSG), wie das Rotwandgebiet, Bereiche der Blauen Berge, aber auch Moore und Filze sowie den Taubenberg. Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen beispielsweise besitzt zehntausende Hektar Naturschutzgebiete, und das teilweise seit 1940.

Laut Lintzmeyer liegen die fachlichen NSG-Begründungen für den Landkreis als Ergebnis früherer Erhebungen und der amtlichen Alpen- und Flachland-Biotopkartierung des Landesamts für Umweltschutz (LfU) vor, die auch in das Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises eingegangen sind.

Das Landratsamt Miesbach verweigert laut Lintzmeyer seit dem Jahr 1969 die Weisung der Regierung von Oberbayern „die Vorarbeiten zur Erklärung des Rotwandgebietes zum Naturschutzgebiet aufzunehmen“. Die wahren Gründe bleiben auch hier im Verborgenen.

Charlie Brutschers Popularklage

Lintzmeyer und weitere Naturschützer wie der frühere Miesbacher SPD-Stadtrat Charlie Brutscher sehen die Alpenkonvention als verbindliches Völkerrecht an, an das sich auch Politiker im Landkreis zu halten haben. Laut SZ-Artikel „Kahlschlag im Bayerischen Paradies“ will sich Brutscher die Landschaftszerstörung der Haglandschaft im Landkreis nicht länger gefallen lassen.

Zu diesem Zweck hat er Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhoben. In seiner Klage stützt er sich auch auf die Alpenkonvention. Damit ist er der erste Kläger in Bayern, der sich mit dem Vertragswerk gegen die Ausweisung von Bauland wehren will. Dort heißt es strikt, dass „Schutzgebiete zu erhalten, zu pflegen und, wo erforderlich, zu erweitern“ sind und die Vertragsparteien alle Maßnahmen treffen, um in ihnen „Beeinträchtigungen und Zerstörungen dieser Schutzgebiete“ zu vermeiden sind.

Baugrundstück um Baugrundstück in Landschaftsschutzgebieten ausweisen? Geht eigentlich nicht, weil es gegen Völkerrecht verstößt. Dabei ist die Alpenkonvention kein Papiertiger. Es kommt darauf an, welchen Status ihr die Unterzeichnerstaaten einräumen. In Tirol etwa scheiterten bereits mehrere Projekte, weil die Gerichte in ihnen klare Verstöße gegen die Alpenkonvention sahen.

Aktuelle Aufnahmen des Lanserhof Tegernsee oberhalb von Marienstein.

Das Urteil zu Brutschers Klage wird zwar mit Spannung erwartet. Viel ändern dürfte es vor allem bei laufenden Bauprojekten allerdings nicht.

Unterdessen sind auf dem Steinberg in Marienstein, im aufgehobenen Landschaftsschutzgebietsbereich, die Bauarbeiten für das Gesundheitshotel Lanserhof in vollem Gange. Für Jakob Kreidl kein Problem, da das gesamte Areal in seinen Augen überhaupt kein Landschaftsschutzgebiet darstellt, wie er auf einer Sitzung des Landkreistages im vergangenen Oktober verlauten lies:

Wir haben hier keine unberührte Natur. Hier ist es vor Jahrzehnten schlichtweg versäumt worden, das Gebiet aus der Egarten-Verordnung herauszunehmen.

Und auch das entscheidende Argument für die damalige Herausnahme hatte Kreidl parat: „Das Investitionsklima im Landkreis hat in der Vergangenheit stark gelitten. Es darf keinen weiteren Schaden nehmen.“

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