Seit in Finsterwald ein kleines Holzhäuschen steht, in dem Eier aus Freilandhaltung verkauft werden, greifen auch viele Kunden aus Gmund und der Umgebung immer öfter guten Gewissens auf Eier aus dieser „alternativen Produktionsweise“ zurück. Das Bild auf der grünen Wiese pickender, glücklicher Tiere ist im Kopf verankert. So schmeckt das Frühstücksei doch gleich nochmal so gut.
Doch wie sieht eigentlich die Haltung aus in einem solchen Freilandbetrieb? Wer kontrolliert, ob die Hühner, deren Produkte als „Freilandeier“ verkauft werden, auch wirklich regelmäßig draußen leben? Einige Kunden sind skeptisch geworden, nach dem die Hühner in Finsterwald scheinbar nur selten “raus” dürfen.
Von wegen Freiland-Idylle?
Es war der Kommentar von „Hühnerfreund“, der sich auf der Tegernseer Stimme skeptisch zu einem älteren Bericht über den Hof von Familie Koch äußerte:
Uns fiel auf, dass die Tiere nie aus dem dunklen Stall durften. Von wegen Freilandhaltung … Vom Frühjahr bis zum Dezember waren die Hühner nach unseren Beobachtungen nicht einmal auf der überdachten, eingezäunten Terasse, geschweige denn auf der davor liegenden Wiese. Als wir Herrn Koch darauf ansprachen, erklärte er uns, die Tiere müßten sich erst einmal an den Käfig gewöhnen. Für uns eine glatte, unverschämte Lüge, denn an den folgenden Wochen und Monaten waren die Tiere, nach unseren Beobachtungen, auch bei schönstem Wetter in dem dunklen, fensterlosen Stall eingesperrt.
“Hühnerfreund” – laut eigener Aussage ein enttäuschter Kunde – ist der Meinung hierbei handle es sich nicht um die propagierte Freilandhaltung, sondern um “üble Tierquälerei” und gleichzeitig eine “Täuschung der Verbraucher”. Ein Vorwurf an den Halter. Doch welche Vorgaben müssen Züchter von Hühnern eigentlich einhalten, wenn sie das Prädikat “Freilandhaltung” nutzen möchten?
Bedingungen gesetzlich genau geregelt
Die Bedingungen der Freilandhaltung sind in einer EU-Verordnung genau geregelt: Die Hennen müssen tagsüber uneingeschränkten Zugang zu einem Auslauf im Freien haben. Laut Michael Isenberg vom Institut für Ernährungswirtschaft muss der Hühnerhalter dafür sorgen, dass täglich von 10 Uhr an die Klappe in den Freilauf geöffnet ist, so dass die Hühner jederzeit selbstständig zwischen Stall und Freiluft wechseln können.
Allerdings ist in der Verordnung auch geregelt, „dass der Erzeuger den Zugang für einen befristeten Zeitraum gemäß der guten landwirtschaftlichen Praxis, einschließlich der guten Tierhaltungspraxis, beschränken kann.“ Rechtlich ist es zwar zulässig, dass der Erzeuger den Zugang für einen befristeten Zeitraum am Morgen beschränken kann. Jedoch wurde auf Bundesebene festgelegt, dass die Hennen spätestens ab 10 Uhr Zugang zu einem Auslauf im Freien haben müssen, unabhängig von Temperatur, Wind oder Niederschlag. Eine Ausnahme, dass die Eier weiterhin als “Eier aus Freilandhaltung” vermarktet werden dürfen, obwohl die Tiere keinen Zugang zum Auslauf hatten, gilt nur dann, wenn ein Amtsveterinär den Auslauf verboten hat – beispielsweise aus Seuchengründen.
Wie genau nehmen es Halter mit dem Freigang?
Wir sind vor Ort. Gerade scheint ein solcher Fall eingetreten zu sein. Mittags um 12 Uhr ist die Klappe zu. Wir fragen nach bei Michael Koch, warum das so ist. Er erklärt, dass vor zwei/drei Wochen ein Habicht durch die offene Klappe in den Stall geflogen sei und zwanzig Hennen vor Schreck gestorben wären. Deshalb bliebe die Klappe im Moment geschlossen, da sich die Hühner vor Schreck nicht hinaus trauten.
Nehmen es die Hühnerhalter also mit dem Freigang ihrer Tiere nicht so genau? Zu diesem Schluss kamen jedenfalls mehrere Recherchendes Vereins Tierfreunde e.V. Schwierig gestaltet sich allerdings die Vor-Ort-Kontrolle. Die örtlichen Veterinäre sind für die Überprüfung der Einhaltung nicht zuständig. Es ist tierschutzrechtlich einfach nicht geregelt. Deshalb obliegt die Kontrolle unter anderem den Landesanstalten. Doch die können kaum flächendeckend kontrollieren.
Kontrolle ja – aber nicht lückenlos
Gemeinsam mit seinen Kollegen ist Michael Isenberg also für alle registrierten Höfe in Bayern zuständig. Unangemeldet fahren sie von Hof zu Hof und sehen, ob die Auflagen eingehalten werden.” Dabei haben sie einiges zu tun: Ende 2012 waren in Bayern immerhin 897 Betriebe mit 1.246 Ställen registriert. In diesen Betrieben waren ca. 5 Millionen Stallplätze registriert, davon ca. 550.000 in Freilandhaltung.
Wer sich der Kontrolle unterziehen lassen muss, ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Erst ab einer Anzahl von 350 Hühnern ist die Registrierung beim Landesamt vorgeschrieben. Außerdem auch dann, wenn man seine erzeugten Eier auf Wochenmärkten oder bei Wiederverkäufern wie Bäcker, Metzger oder einem Dorfladen verkauft. Die Kochs mussten sich also erst im vergangenen November registrieren lassen, weil sie zu diesem Zeitpunkt zu ihren bestehenden 250 Hühnern noch 650 weitere anschafften.
Allein der Direktverkauf ab Hof oder Haustüre verpflichtet noch nicht zu einer Kontrolle. Eine freiwillige Registrierung wäre jedoch jederzeit möglich. Mit der Registrierung verpflichtet sich der Halter, eine Stall- und eine Vermarktungsliste zu führen.
Laut Gesetz liegt die Hauptaufgabe der Kontrolleure dabei „in der kontinuierlichen Überwachung der Kennzeichnung und Gewichtsfeststellung sowie der Kontrolle von Eiern und Geflügelfleisch. Damit wird die Grundlage für aussagefähige und vergleichbare Preise geschaffen, die durch den Fachbereich wöchentlich festgestellt und amtlich notiert werden.“
Vermarktungsverbot droht
Im Fall der Familie Koch erhielten wir unterschiedliche Angaben. Auf Rückfrage sagten einige der Nachbarn aus, „die Hühner öfter draußen gesehen zu haben“. Einige wiederum zeigten sich skeptisch. Zitieren dürfen wir verständlicherweise keinen – der Nachbarschaft wegen. Nur „Hühnerhalter“ behauptet, „dass die Hühner nie aus ihrem dunklen Stall dürfen“. Michael Koch beteuert jedoch, dass die Hühner regelmäßigen Freilauf haben.
Ließe sich einem Hühnerhalter die Nicht-Einhaltung der Freilauf-Bedingungen nachweisen, so würde ein Zulassungs- und Vermarktungsverbot drohen.
Weitere Informationen und die detaillierten Gesetzestexte zum Nachlesen:
www.biowahrheit.de/inhalt/eier.htm
http://www.lfl.bayern.de/iem/vieh_gefluegel/23951/index.php
http://www.buzer.de/gesetz/670/index.htm
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