Im Juli dieses Jahres teilten sich der 31-jährige Angeklagte und seine mittlerweile Ex-Freundin noch eine gemeinsame Wohnung in Bad Wiessee. Zu Streit kam es laut deren Aussagen öfter. Wohl auch zu tätlichen Übergriffen, zu denen die Polizei mehrmals gerufen wurde und schlichten musste.
Im Juli schlug der Mann die etwa gleichaltrige Frau jedoch derart heftig, dass sie Anzeige erstattete. Heute musste sich der 31-Jährige vor dem Amtsgericht in Miesbach verantworten. Die als Zeugin geladene Ex-Freundin unter Tränen:
Ich wollte ihm zeigen, dass er so etwas nicht machen kann.
Am Abend vor der Tat war das Pärchen in einer Disco in Rottach zum Tanzen gewesen. Laut Aussage des Angeklagten, hatte sie deutlich mehr und härtere Alkoholika getrunken als er selbst. Gegen vier Uhr morgens habe sie dann gehen wollen. Ein Taxi sei jedoch nicht verfügbar gewesen, sodass er sich zu Fuß auf den Weg gemacht habe, um das Auto zu holen.
Als er zur Disco zurückkehrte, hatte seine Freundin aber inzwischen ein Taxi gefunden und ist nach Hause gefahren. Der Wiesseer fuhr daraufhin ebenfalls nach Wiessee. Dort angekommen, kam er nicht in die Wohnung rein. Auf sein Klingeln reagierte die Freundin nicht, sodass der Mann die restliche Nacht im Auto verbrachte.
Sie schlug zuerst
Gegen neun Uhr wurde er dann von seiner damaligen Freundin reingelassen. Der Mann sprang unter die Dusche, weil er zum Arzt musste. „Dann kam meine Freundin herein und fing an, mich zu schlagen“, berichtet er heute gegenüber Richter Walter Leitner. „Sie hat mein T-Shirt zerrissen und auch eine Kette, die ein Geschenk meiner Schwester war.“ Daraufhin sei er ausgerastet.
Er gebe zu, dass er seine Freundin drei Mal ins Gesicht geschlagen habe. „Ich bereue es sehr und zahle auch gern Schmerzensgeld“, so der Angeklagte. „Aber die 2.700 Euro aus dem Strafbefehl kann ich nicht bezahlen.“
Warum seine damalige Freundin ihn angegriffen hatte, kann sich der Beschuldigte noch immer nicht erklären. Richter Leitner fand jedoch seinerseits eine Vermutung: Eifersucht.
Aus Sicht ihrer Freundin haben Sie ja die Nacht woanders verbracht – nicht bei ihr.
Beide geben vor Gericht an, nun aber kein Paar mehr zu sein, sondern nur noch Freunde. Bei der Frau kam die Aussage zwar etwas zögerlicher, doch wie sie erklärt, käme der Angeklagte „schon auch zum Essen vorbei.“ Man sehe sich häufig, habe aber jetzt getrennte Wohnungen.
Immer noch freundschaftliche Beziehung
Richter und Staatsanwalt neigten dazu, wegen des Angriffs durch die Frau eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage mit Schmerzensgeld zu vereinbaren. Aufgrund der immer noch bestehenden Nähe zwischen den beiden Kontrahenten, entschieden sie sich jedoch dagegen. Leitner:
Nachher profitiert er noch von dem Geld.
Auch der Staatsanwalt befand: Strafe muss sein. Er zeigte sich jedoch von der Reue und dem Willen des Angeklagten zur Widergutmachung beeindruckt und forderte eine etwas mildere Strafe von 40 statt der im Strafbefehl genannten 60 Tagessätze zu je 45 Euro. Das Gericht folgte der Empfehlung.
SOCIAL MEDIA SEITEN