Die Jungs und Mädchen waren heute des Hausfriedensbruchs und der Zerstörung fremden Eigentums angeklagt. Gegen den Ältesten der Gruppe wurde das Verfahren gleich am Anfang eingestellt. Auf ihn wartete im Anschluss ein schwerwiegenderes Verfahren.
Die Wartehalle am Gmunder Bahnhof ist schon seit einiger Zeit zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens verschlossen. Die fünf Angeklagten wollten trotzdem hinein. An besagtem Abend hielten sie sich dort gegen 23 Uhr auf. Ein Mädchen wollte dort auf seine Mutter warten. Es war kalt und regnerisch. Einer der jüngeren Männer musste auf Toilette. Dabei entdeckte er ein offenstehendes Fenster an der Rückseite des Gebäudes.
Einer randaliert
Er stieg durch das Fenster und öffnete die Brandschutztüren. Trotz offensichtlicher Überwachungskameras fühlten sich die Jugendlichen wohl und unbeobachtet. Einer zeigte der Kamera den Mittelfinger. Der Junge, der das Fenster geöffnet hatte, verbog drei Wandlampen. Ein Sachschaden, den die Gemeinde Gmund mit 400 Euro bezifferte.
Keiner der verbleibenden vier Angeklagten zeigte Einsicht, eine Straftat begangen zu haben. Ein Mädchen gab zu, in der Halle gewesen zu sein, zwei verweigerten die Aussage. Der Junge, der durch das Fenster gestiegen war, die Brandschutztüren geöffnet, und die Lampen zerstört hatte, war besonders unverständig:
Was hätten wir denn machen sollen? Draußen stehen und erfrieren?
Immer wieder störte er mit Zwischenbemerkungen die Verhandlung, zeigte mit seiner Mimik, dass er das Verfahren für lächerlich hielt. Der junge Mann ging sogar soweit, dass die Staatsanwältin ihn ermahnen musste, und Amtsgerichtdirektor Klaus-Jürgen Schmid schließlich ein Verwarnungsgeld androhte.
Unangebrachte Lässigkeit
Auch das Mädchen und der Junge, die die Aussage verweigerten, zeigten durch immer wiederkehrendes Kichern, dass sie den Ernst ihrer Lage nicht erkannten. Dabei waren Richter, Jugendhilfe und Staatsanwältin durchaus bemüht, die Situation für die Jugendlichen zu entschärfen.
Zunächst boten sie dem Mädchen, dass zugegeben hatte, in der Halle gewesen zu sein, an, bei einem Geständnis und Einsehen der Unrechtmäßigkeit ihres Verhaltens das Verfahren gegen Auflage von sozialen Arbeitsstunden einzustellen. Sie lehnte ab.
Für die beiden, die die Aussage verweigert hatten, schlug der Vertreter der Jugendgerichtshilfe vor, das Verfahren ebenfalls gegen Leistung von Arbeitsleistung einzustellen. Richter Leitner:
Dafür müssen sie aber schon gestehen.
Das taten sie jedoch nicht, sondern schwiegen weiter. Es hatte den Anschein, als wollte die Fünf sich gegenseitig beweisen, wie „cool“ sie seien. Daraufhin erklärte die Staatsanwältin, sie sei mit der Einstellung des Verfahrens nicht einverstanden. Ein als Zeuge geladener Polizist der Polizeiinspektion Bad Wiessee erklärte, dass man die Videobänder ausgewertet habe, auf denen die Angeklagten zu sehen seien.
Im Großen und Ganzen sei nicht viel passiert. Beim Einstieg sei keine Gewalt angewandt worden. Die Gruppe habe friedlich dagesessen, bis auf den einen eben, der randaliert habe. Auf die Frage, ob denn ersichtlich gewesen sei, dass der Bahnhof für die Öffentlichkeit zugesperrt war, erklärte der Beamte:
Die Türen sind verschlossen, und es ist nur ein Knauf an der Tür. Innen brennt Licht und außen ist mir kein Schild aufgefallen, das zeigt, dass von 22 bis 6 Uhr abgeschlossen ist.
Richter Schmid reichte die Tatsache, dass die Tür verschlossen war. „Damit ist ja klar, dass man da nachts nicht rein kann“, erklärte er. So verurteilte er die Angeklagten in Übereinstimmung mit der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Als Strafe erhielt die Teilgeständige drei Beratungsgespräche und acht soziale Arbeitsstunden. Die beiden, die die Aussage verweigerten, bekamen je 16 Stunden, und der Randalierer eine Woche Dauerarrest. Letztgenannter erhielt zusätzlich die Auflage, monatlich zehn Bewerbungen zu schreiben, um Beschäftigung zu finden.
Allen ist ein Eintrag im Bundeszentralregister sicher, das bei erneuten Straftaten berücksichtigt wird. Eine Maßnahme, die ihnen bei einem Geständnis erspart geblieben wäre. Bei Nichtleistung der Auflagen droht den verurteilten Jugendlichen ein Arrest von bis zu vier Wochen.
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