Immer wieder steht der 19-jährige Wiesseer vor Gericht. Gerade erst wurde ein vorhergehendes Urteil rechtskräftig, die Berufung abgelehnt. Diesmal geht es um einen angerauchten Joint, den er bei sich trug und zwei Handys, die er mit einem Freund in der Umkleide der Spielarena in Bad Wiessee gestohlen hatte. Auch am Hausfriedensbruch im Gmunder Bahnhof war er beteiligt. Die Anklage hierzu wurde aber fallengelassen, da im aktuellen Verfahren eine höhere Strafe zu erwarten war.
Mit dem Joint wurde der Polizei-bekannte junge Mann von einer Streife in Rottach erwischt. Zu dem Diebstahl hatte er sich mit einem Kumpel verabredet, der beobachtet hatte, wie Besucher der Wiesseer Spielarena unbedarft mit ihren Wertgegenständen umgegangen waren.
Ein klassischer Kleinkrimineller
„Fast monatlich begeht er kleinere Straftaten“, stellte die Staatsanwältin bei der Verhandlung vor dem Miesbacher Amtsgericht fest. In dem letzten Urteil ging es um Körperverletzung und Diebstahl. Immer wieder ist Alkohol im Spiel. Im vergangenen Fall hatte er erklärt, schon vor der Schule harte Alkoholika konsumiert zu haben. Mittags hatte er mitunter bereits eine Flasche Wodka intus.
Der Jugendliche musste in seiner Kindheit ungewöhnlich oft umziehen. Die Eltern leben getrennt, hatten selbst Drogenprobleme und saßen ebenfalls schon im Gefängnis. Der Angeklagte selbst wurde oft verurteilt. Die jeweiligen Maßnahmen blieben jedoch erfolglos. Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe erklärte:
Wir sind am Ende unserer Mittel angekommen.
Beratungen hätten nicht geholfen, genausowenig wie Sozialstunden und Jugendarrest. „Seit dem Arrest in 2015 hat der Angeklagte aber auch keine Strafe mehr zu spüren bekommen“, klagte der Vertreter der Jugendhilfe das Rechtssystem an. „Durch immer wieder neue Berufungsverfahren konnte er es vermeiden, für seine Taten bestraft zu werden.“
Dabei brauche der Angeklagte eindeutig Hilfe, suche diese auch. Immer wieder zeige er sich vor Gericht besonnen und einsichtig, um dann kurze Zeit später wieder straffällig zu werden. Auch die Staatsanwältin meinte, dass nun wirklich eine Strafe folgen müsse. Sie beantragte deshalb zu dem einem Jahr aus dem vorhergehenden Fall nun weitere sechs Monate hinzu.
Verteidiger schätzt Knast als hilfreich ein
Selbst der Verteidiger meinte, dass für seinen Mandanten ein Gefängnisaufenthalt jetzt hilfreich sein könnte. „Natürlich besteht die Gefahr, dass er ungünstige Bekanntschaften macht, ins Milieu abrutscht“, gibt der Rechtsanwalt zu bedenken. „Aber es gibt eben auch die Chance, dass er die Hilfe bekommt, die er offensichtlich braucht.“ Allerdings forderte er im Gegensatz zur Staatsanwältin, dem Jahr Freiheitsstrafe lediglich zwei weitere Monate hinzuzufügen.
Nach zehnminütiger Beratung mit den Schöffen erklärte Amtsrichter Klaus-Jürgen Schmid, dass er die Strafe aus dem aktuellen Verfahren nicht mit dem aus dem vorhergehenden verknüpfen werde. „So wird der Angeklagte nun die Folgen seiner Taten erfahren“, begründete er seine Entscheidung. Ansonsten hätte gegen die Gesamtstrafe wieder Berufung eingelegt werden können. Im aktuellen Verfahren verurteilte er den Wiesseer zu weiteren sechs Monaten Haft. Schmid:
Nutzen Sie die Zeit. Machen Sie dort eine Ausbildung.
Schon fast dankbar nickte der Angeklagte: „Das werde ich tun.“ Bei guter Führung kann er mit einer Entlassung nach der Hälfte der Strafzeit rechnen.
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