Preisträger können Wohlfahrtsverbände, Vereine, Organisationen, Privatinitiativen und ehrenamtlich tätige Personen werden, die sich im Landkreis in besonderer Weise im sozialen Bereich engagieren. Vorschläge dürfen von allen Bürgern des Landkreises bis zum 31. August beim Landratsamt eingereicht werden.
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