Sportwetten sind ein Milliardengeschäft
Wer den Streit ums Wetten verstehen will, muss sich den Markt anschauen. Auch wenn Sportfans in der Freizeit nur gelegentlich fünf Euro oder 10 Euro setzen – die Branche macht inzwischen Millionengewinne. Mittlerweile geht es hier um Milliarden. Ein Markt, der Hartnäckigkeit belohnt – zumindest aus Sicht der Anbieter.
Aber: Sportwetten fallen in Deutschland in die Kategorie Glücksspiel. Dies bedeutet, dass strenge Regulierungen gelten. In der ursprünglichen Gesetzgebung, die in Deutschland beim Glücksspielrecht von den Ländern gemacht wird, war ein staatliches Monopol bei den Sportwetten vorgesehen. 2010 erteilte der EuGH dieser Regelung allerdings eine Absage – es handelte sich um einen Verstoß gegen EU-Recht.
1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag: Lizenzen – aber nur auf dem Papier
Mit Rückendeckung durch das EuGH Urteil sahen sich die Anbieter von Sportwetten in der Folge im Aufwind. Der 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag, welcher im Juli 2012 in Kraft trat, sah eine Öffnung des Sportwettenmarktes für private Anbieter vor. Demnach sollten 20 Lizenzen vergeben werden.
Die Betonung liegt auf sollte. Denn das Verfahren zur Konzessionierung wurde immer wieder verschoben – und kassierte von deutschen Gerichten Kritik ein. Im Fahrwasser des 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrags wurde die Situation noch kurioser: Schleswig-Holstein entschied sich für einen Sonderweg. Aufgrund des Ausscherens verfügen einige Sportwettenanbieter über deutsche Lizenzen – die aber im Grunde nur für Schleswig-Holstein gelten.
Glücksspieländerungsstaatsvertrag Nr. 2: Schleswig-Holstein stellt sich quer
Mit einem 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrag wollten die Länder ab 01. Januar 2018 endlich eine Novellierung des Glücksspielrechts für Deutschland Formen annehmen lassen. Die Ratifizierung war an die Bedingung gebunden, dass alle Bundesländer zustimmen. Aber: Neben Schleswig-Holstein verweigerte auch NRW seine Zustimmung zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Damit ist das geplante Ratifizierungsverfahren vom Tisch.
Dass Sportwetten immer noch in einer Grauzone unterwegs sind, ist auch der gegensätzlichen Rechtsauffassung von EU und deutschem Gesetzgeber geschuldet. Durch den EuGH wurde 2016 entschieden, dass Sportwetten-Angebote in Europa unter die Dienstleistungsfreiheit fallen.
Heißt: Ist ein Buchmacher in der EU lizenziert – sprich besitzt er in einem EU-Staat die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb – kann Deutschland diesem das Angebot gegenüber deutschen Haushalten nicht einfach verwehren. Welche Buchmacher dieses Kriterium erfüllen, finden Leser unter anderem über sportwetten.net heraus.
Fazit: Tauziehen um legale Sportwetten geht weiter
Aktuell scheint Rechtssicherheit im Zusammenhang mit Sportwetten in weite Ferne gerückt zu sein. Vielleicht stößt das Tauziehen um den 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrag aber endlich auch ein Umdenken dahingehend an, wie der Glücksspielmarkt adäquat reguliert werden kann.
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