Nur kein Griff ins Gift

In den Wäldern rund um den Tegernsee ist die Pilzsaison noch im Gange. Sorten wie Steinpilze, Herbsttrompeten oder Schopftintlinge findet man auch bei uns. Beim Sammeln im Wald ist allerdings Vorsicht geboten. Denn nicht selten haben bekannte Speisepilze giftige Doppelgänger. Verwechslungen können schmerzhaft enden.

Mit einer Pilzvergiftung ist nicht zu spaßen.

Jeder eingefleischte Pilzsammler kennt „seine Stellen“, an denen er immer wieder fündig wird. Wo genau diese Orte sind, bleibt jedoch meist ein gut gehütetes Geheimnis. So viel ist sicher: Pilze mögen Feuchtigkeit und Wärme. Nach ein paar Tagen Regen bei milden Temperaturen stehen die Chancen auf einen gut gefüllten Korb deshalb besser als während langer Trockenperioden.

Theoretisch kann man ja das ganze Jahr über Pilze sammeln – vorausgesetzt, ein kräftiger Schneefall macht einem die Ernte nicht unmöglich. Doch jetzt im Herbst ist schlicht die beste Zeit, um sich auf die Suche zu machen.

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Nur mitnehmen, was man kennt!

Ist man einmal unterwegs, bekommt man meist wie von selbst ein Auge dafür, wo die begehrten Objekte sprießen könnten – in feuchten, bemoosten Mulden oder an Baumstümpfen sind die Erfolgsaussichten größer als auf ausgetrockneten Waldböden. Hat man einen Pilz gefunden, so ist die Chance, gleich in der Nähe auf „Brüder und Schwestern“ zu stoßen, sehr groß. Das Geflecht eines Pilzes bildet häufig mehrere Fruchtkörper. Also kann es sich auch lohnen, nach wenigen Tagen oder Wochen an derselben Stelle wieder nachzuschauen.

Neben verschiedenen Champignonarten sammeln Schwammerlkenner im Herbst vor allem Maronen, Herbsttrompeten, Schopftintlinge und natürlich auch Steinpilze und Pfifferlinge. Rauchblättriger Schwefelkopf, Hallimasch sowie Stockschwämmchen bilden das Schlusslicht der essbaren Pilze.

Da viele von ihnen jedoch giftige Doppelgänger haben, gilt es, Pilze nur dann einzusammeln, wenn man sich der Sorte „eindeutig sicher“ ist, rät Dr. Florian Meier, Arzt des BRK Miesbach. Oftmals werden Champignons nämlich mit dem hochgiftigen und manchmal auch tödlichen Knollenblätterpilz verwechselt.

Eine Pilzvergiftung ist kein Spaß

Meier betont, dass man beim Sammeln „nur nehmen soll, was man auch kennt“. Denn ansonsten droht im schlimmsten Fall eine Pilzvergiftung. Auslöser sind Stoffe, von denen manchmal bereits kleinste Mengen ausreichen, um große Beschwerden hervorzurufen. Bei manchen Pilzen geschieht dies noch während des Verzehrs oder zwei bis sechs Stunden später. Viele Beschwerden können aber auch erst ein bis zwei Tage später auftreten.

Ungenießbare Pilze verursachen nur einen bitteren Geschmack in der Suppe. Giftige Pilze hingegen erregen Beschwerden von Übelkeit und Bauchkrämpfen bis hin zu Magen-Darm-Erkrankungseffekten wie Brechreiz und Durchfall. In den schlimmsten Fällen lösen sie sogar Verwirrungszustände und Halluzinationen aus. Lebensbedrohlich wird eine Pilzvergiftung, laut dem Experten, wenn sie akutes Leberversagen hervorruft.

Generell gilt: Sammeln sollte niemand, der sich nicht wirklich damit auskennt oder einen guten Bekannten hat, der die Pilze zu 100 Prozent sicher identifizieren kann. Auch geschenkte Pilzen sollte man nur umsichtig verwenden.

Nur ein „Erbrechen zu provozieren“ reicht im Ernstfall für Meier als Behandlung einer Pilzvergiftung auf keinen Fall aus, auch wenn es die unmittelbare Giftaufnahme fürs Erste verhindert. Sollte man auch nur kleinste Beschwerden während oder nach dem Verzehr von Pilzen bemerken, ist es wichtig sofort zu handeln und den Rettungsdienst zu verständigen.

„Bei einer Vergiftung helfen keine Hausmittelchen“, betont der Allgemeinmediziner, „der Patient muss im Krankenhaus beobachtet werden“. Um dem Betroffenen schnell helfen zu können, sollte man Reste der Mahlzeit oder das Erbrochene aufbewahren, damit das Gift identifiziert werden kann.

Die Pilzsaison ist in vollem Gange – man sollte aber nur die Pilze mitnehmen, die man wirklich kennt.

Sammeln darf man im Übrigen auch keine unbegrenzte Menge an Pilzen. In Deutschland ist die Höchstmenge je nach Bundesland genau geregelt. Ganz konkret sei das im Bundesnaturschutzgesetz geregelt, so Sophie-Marie Stadler, Pressesprecherin am Miesbacher Landratsamt auf Nachfrage:

Grundsätzlich darf jeder Pilze in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf aus der Natur pfleglich entnehmen und sich aneignen. Es gibt aber bestimmte Pilzarten, die nach Anhang 1 der Bundesartenschutzverordnung unter Schutz stehen und nicht entnommen werden dürfen. Davon gibt es aber wieder Ausnahmen, wenn diese Pilze in geringen Mengen gesammelt werden. Als geringe Menge im Sinne dieser Vorschriften werden 1 bis 2 kg pro Pilzsammler angesehen.

Durch diese Regelung soll einerseits der Pilzbestand in den Wäldern geschützt werden. Andererseits will man gewerblichen Handel mit im Wald gesammelten Pilzen verhindern. Denn immer wieder gibt es Hinweise auf illegale Pilzsucher, die riesige Mengen sammeln und dann an die Gastronomie verkaufen.

Für solche Vergehen gebe es, so Stadler, dann auch mögliche Geldstrafen. So ist im Bußgeldkatalog ist eine Strafe bis zu 5.000 Euro vorgesehen. Wie hoch die konkrete Geldbuße ist, hänge so Stadler abschließend, allerdings von den Umständen des Einzelfalls ab.

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