Vier Jahre liegt der Baumfrevel des Bauunternehmens Ebster zurück. Am 25. September 2014 soll der Bauträger im Rahmen seines Bauprojekts in der Jägerstraße 17 drei schützenswerte Bäume widerrechtlich gefällt haben: Eine Eiche, eine Weißbirke und einen Bergahorn.
Nicht die erste ungenehmigte Aktion: Bereits im Vorfeld hatte das Bauunternehmen geschützte Bäume auf einem Grundstück im Klosterjägerweg entfernt – trotz Fällverbot. Weil die Firma gegen die bayerische Bauordnung und gegen die Ortsgestaltung der Gemeinde handelte, wurde seitens der Verwaltung ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe verhängt.
Michael Herrmann als einziger Zeuge
Die Ebster GmbH, in der Vergangenheit vertreten durch Otto Ebster, wies die Anschuldigungen stets zurück. Gegen die Klagen wurde Einspruch erhoben. Die Gemeinde wiederum wies die Einsprüche zurück und leitete den Fall an den Staatsanwalt weiter. Im Fall „Klosterjägerweg“ entschied das Amtsgericht Miesbach im Juli 2015, die Strafe von 50.000 Euro auf 5.000 Euro zu reduzieren.
Ob die Ebster GbmH auch im aktuellen Fall, der heute erneut vor dem Amtsrichter verhandelt wurde, genauso glimpflich davonkommt, steht noch immer nicht fest. 15.000 Euro, maximal 20.000 stellt sich der Verteidiger der Geschäftsführerin Elke Ebenwaldner vor. Die Gemeinde forderte im Bescheid 82.000 Euro.
Klar ist nämlich jetzt der Bauträger muss zahlen. Denn Verteidiger und Zeugin haben sich entschieden, den Einspruch auf die Rechtsfolgen zu beschränken. Das heißt der Tatbestand steht wie im Bußgeldbescheid fest und die Ebster GmbH muss für das Vergehen aufkommen. Die Frage ist jetzt nur noch in welchem Umfang.
Dazu wollte Richter Manfred Thür wissen, wie es um das Vermögen der Firma stehe. Insgesamt 36 Wohnungen wurden auf dem Grundstück in der Jägerstraße, auf dem die Bäume gefällt wurden, errichtet. Ein Haus mit zehn Wohnungen bleibt im Besitz von Ebster. 24 Wohnungen wurden verkauft, zwei stehen noch aus. Ob das Projekt ein Erfolg gewesen sei, wollte der Richter von der Angeklagten Wissen. „Das ist ein Draufzahlgeschäft, soweit ich das jetzt sehe“, meint Ebenwaldner. Genaue Zahlen und Unterlagen habe sie jetzt aber nicht dabei. Richter Thür betont:
Die Geldbuße muss irgendwie bemessen werden. Das Maß der Pflichtverletzung kann ich einschätzen und auch das was im Vorfeld war. Dann brauche ich die wirtschaftlichen Verhältnisse – vorher und jetzt. Und die Rechtsfolgen der Tat, sprich die Gewinnausschüttung. Das sind die Punkte die mir wichtig sind. Da werden wir nicht Daumen mal Pi drüber gehen. Hier geht’s nicht um 100 Euro.
Die Unterlagen müssen also möglichst schnell nachgereicht werden. Außerdem soll das Gutachten von Edgar Wenisch, nach dem die Gemeinde die geforderte Bußgeldsumme berechnet hatte, angefordert und eingesehen werden.
Der ehemalige Geschäftsführer der Gemeinde Bad Wiessee Michael Hermann war heute der einzige Zeuge der angehört wurde. Der Richter fragte ihn, wieso er im Bußgeldbescheid von einer Wertsteigerung ausging. „Ich bin nicht vom Fach. Wir haben uns informiert. Das Fehlen der Bäume belichtet die Wohnungen besser und das ganze wird heller und offener.“ Ob die Fällung auch für eine größere Baumasse sorgte, konnte er nicht sagen.
Richter Thür wird nun die fehlenden Unterlagen in den kommenden drei Wochen einsehen und in der Fortsetzung der Sitzung Ende November ein Urteil über die Höhe des Bußgeldes sprechen.
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