Der Kahlschlag an der Tegernseer Point sorgt für Empörung an allen Fronten. 74 Bäume und Großsträucher mit einem Stockdurchmesser von mehr als zehn Zentimetern wurden entfernt. Und das ohne Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt.
Grundstückseigentümer ist das Herzogliche Haus Tegernsee. Brauhaus-Geschäftsführer Christian Wagner erklärte auf Nachfrage: „Da es sich bereits um ein laufendes Verfahren handelt, bitten wir um Verständnis, dass wir im Augenblick hierzu keine Stellungnahme abgeben werden.“
Angelika Brogsitter Fink von der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal ist fassungslos. Sie habe vom Kahlschlag erst aus der Zeitung erfahren. „Ich weiß gar nicht was ich sagen soll“, so Brogsitter. Gerade habe man das Volksbegehren Artenvielfalt erfolgreich beendet, jeder habe über Insekten gesprochen und jetzt sowas.
Ist die Wegesicherung der Grund?
Bekannt sei wohl mittlerweile jedem, dass man grundsätzlich nur bis zum 1. März Bäume fällen darf. „Danach ist das tabu.“ Brogsitter glaubt, dass die Maßnahme zu allem Übel auch noch nach dieser Frist stattgefunden habe. „Und dann auch noch im Uferbereich“, beklagt sie. Geschützt werden sollen ab dem Frühjahr durch das Baumfällverbot vor allem nistende Vögel.
Sie ist der Meinung, die Leute sollten jetzt endlich auf die Barrikaden gehen und sich einsetzen. „Das Herzogliche Haus denkt wohl, es steht über dem Gesetz“, betont sie. Der Pressesprecher des Landratsamtes Birger Nemitz erklärt auf Nachfrage, dass man mittlerweile ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet habe. Auch der Eigentümer sollte schon Anfang der Woche Post bekommen haben. Jetzt hat das Herzogliche Haus zwei Wochen Zeit sich zum Verfahren zu äußern. Vorab habe man aber schon eine erste Begründung für die Fällung bekommen, so Nemitz.
Demnach ging es um die Wegesicherheit. Das wird jetzt geprüft werden.
Geprüft wird gleich wegen drei Rechtsnormen, die hier verletzt worden sein könnten. Dabei gehe es sowohl um den Landschaftsschutz als auch um das Bayerische Naturschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz. Der Verstoß gegen letzteres kann mit der höchsten Summe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Wie viel das Herzogliche Haus am Ende hinlegen muss, wird die Prüfung zeigen.
SOCIAL MEDIA SEITEN