Disziplinarverfahren gegen Rzehak und Bierschneider wieder aufgenommen

Während im Verfahren gegen Bromme und Co. die Revision läuft, kommen sechs beschuldigte Ex-Verwaltungsräte aufgrund eines Deals glimpflich davon. Doch nun hat die Landesanwaltschaft ihre Ermittlungen wieder aufgenommen – darunter auch gegen den Landrat.

Kreuths Bürgermeister Josef Bierschneider und Landrat Wolfgang Rzehak.

In der Sparkassen-Affäre wird es wie berichtet keinen Prozess gegen Landrat Wolfgang Rzehak, Kreuths Bürgermeister Josef Bierschneider und vier weitere Ex-Verwaltungsräte geben. So hatte die Staatsanwaltschaft München II ihre Anklage gegen die sechs ehemaligen Verwaltungsräte der Kreissparkasse bereits im Mai dieses Jahres zurückgenommen.

Im September wurde dann ein Deal zwischen den Angeklagten und dem Miesbacher Amtsgericht ausgehandelt. Die sechs kamen mit Verwarnungen unter Strafvorbehalt glimpflich davon. Lassen sich die ehemaligen Verwaltungsräte innerhalb eines Jahres nichts zu Schulden kommen, müssen sie die festgesetzten 150 Tagessätze nicht bezahlen und wären so auch nicht vorbestraft. Den Angeklagten war vorgeworfen worden, ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt zu haben – etwa bei der von der Sparkasse bezahlten Renovierung des Landratsamts oder bei den Fahrten nach Wien und Stubai.

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Ermittlungen laufen wieder an

Doch trotz des Deals könnte noch einiges an Ungemach auf einen Teil der Angeklagten zukommen. Zumindest für die Verwaltungsräte, die in einem Beamtenverhältnis stehen, wurden nach Informationen des Merkur die Disziplinarverfahren von der Landesanwaltschaft wieder aufgenommen. Die Verfahren waren während des Prozesses ausgesetzt worden. Da nun allerdings eine rechtskräftige Entscheidung des Gerichtes vorliegt, prüft die Disziplinarbehörde aktuell alle Strafakten. So könnten, trotz fehlender Verurteilung, am Ende trotzdem Dienstvergehen bei Bierschneider und Rzehak vorliegen.

Weiter ausgesetzt bleibt dagegen das Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Landrat Jakob Kreidl. Der Grund: der zusammen mit Kreidl angeklagte Ex-Sparkassenchef Georg Bromme sowie die Staatsanwaltschaft hatten Revision gegen das Urteil Revision eingelegt. Damit ist der Schuldspruch noch nicht rechtskräftig.

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