Kreuth will’s wissen. Erst wurde die Zweitwohnungssteuer angehoben, seit kurzem darf nun auch kein Wohnraum oder Ferienwohnungen in Zweitwohnungen umgewandelt werden. Jetzt folgt die dritte Maßnahme, um den Einheimischen bezahlbaren Wohnraum im Ort zu sichern.
Die Gemeinden weist nur dann Bauland aus, wenn sich der Grundstückeigentümer bereit erklärt, der Gemeinde einen Teil der Fläche für Wohnungsbau zu verkaufen. Das heißt konkret, Bauherren, die im Außenbereich bauen wollen, müssen Kreuth mindestens 50 Prozent der Fläche verkaufen.
Der Preis muss dabei dem Verkehrswert, also dem Preis von Bauerwartungsland, entsprechen. Diese Regelung gab es in Kreuth schon zuvor, der Beschluss musste aber nun dem Status quo angepasst werden.
Junge Familien sollen bleiben
Rund 80 Baulücken wurden im Gemeindebereich ermittelt. 65 Anfragen auf eine Gemeindewohnung liegen vor. „Die Gemeinde möchte eine Siedlungsentwicklung schaffen“, erklärt Bürgermeister Josef Bierschneider. Im Landkreis sei mit einem Anstiegt der Kaufpreise zu rechnen.
Viele Einheimische können sich das nicht mehr leisten. Dabei wolle man aber vor allem den Wegzug von jungen Familien vermeiden. Der Gemeinderat stimmte der Erneuerung des Beschlusses in der letzten Sitzung einstimmig zu.
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