Unterdessen starten ebenfalls heute neue Ausgleichsmaßnahmen des Freistaates, die von den Flut-Opfern nicht zurückgezahlt werden müssen.
Anfang Juni kam es im Tegernseer Tal sowie in großen Teil Südost-Deutschlands zu schweren Überflutungen aufgrund starker Regenfälle. Dabei erreichte der Tegernsee seinen historisch zweithöchsten Pegelstand. In der Folge liefen zahlreiche Keller und Geschäfte am See voll – stark betroffen war unter anderem die Seestraße in Rottach-Egern
610.000 Euro für das Tal
Am 05. Juni beschloss das bayerische Kabinett ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 150 Millionen Euro. Knapp 610.000 Euro davon hat der Freistaat an Sofortgeldern und -hilfen bisher im Tal bereitgestellt. Bis heute sind 229 Anträge beim Landratsamt eingegangen und bewilligt worden. „Außerdem gab es 22 Anträge auf Soforthilfe Hausrat und einen für Soforthilfe Öl“, sagt Martin Pemler, Pressesprecher des Landratsamts.
Die Soforthilfen und -gelder wurden möglichst unbürokratisch verteilt. Dabei kam es darauf an, ob eine Versicherung möglich gewesen ist und abgeschlossen war, denn die ausgezahlten Sofortgelder müssen nur dann zurückgezahlt werden, wenn eine Versicherung später für die Hochwasserschäden aufkommt.
Tegernsee und Rottach trifft es am härtesten
Mit den Folgen des Juni-Hochwassers werden die Gemeinden im Tegernseer Tal, deren Einwohner und Geschäftstreibende aber wohl noch eine Weile zu kämpfen haben. Erst vor zwei Wochen war bekannt geworden, dass sich die Kosten für die Schadensbeseitigung in Rottach-Egern auf rund 100.000 Euro belaufen.
Besonders teuer sind die Maßnahmen am See- und Warmbad mit gut 50.000 Euro und an den Gemeindewohnungen in der Max-Joseph-Straße mit rund 30.000 Euro. Knapp 25.000 Euro musste die Gemeinde für Reparaturen an der Infrastruktur ausgeben. Für die Schäden am Seeforum in Höhe von gut 20.000 Euro kam eine Elementarversicherung auf.
Etwa in gleicher Höhe fielen die Schäden in Tegernsee aus. Hier erlitten vor allem das Café Seehaus, das Rathaus und die Ufermauer Schäden in Höhe von jeweils zwischen 25.000 und 30.000 Euro. Dazu musste die Uferanlage für 40.000 Euro repariert werden – insgesamt wird die Schadenshöhe auf 95.000 Euro beziffert.
Überspülte Wege, vollgelaufene Keller
Auf 70.000 Euro beliefen sich die Kosten in Bad Wiessee: Dort war durch das Hochwasser der Forstweg am Zeiselbach unterspült worden und musste für 40.000 Euro repariert werden, so Michael Hermann, Geschäftsleiter im Wiesseer Rathaus.
Außerdem wurden die Uferpromenade, die Toilettenanlage und der Musikpavillon überspült. Hier mussten der Bodenbelag erneuert und angeschwemmtes Material weggeräumt werden. Auch der Kinderspielplatz wurde in Mitleidenschaft gezogen, als das Hochwasser den Sand wegschwemmte. Dazu Herrmann:
Die Kosten für die Gemeinde summieren sich da ganz schnell.
In Gmund ist man immer noch dabei, die Schäden zu beseitigen. Hier hatte es Ufereinbrüche im Mangfalltal gegeben, sagt Ludwig Bergmann vom Gmunder Bauamt. Die Angebote für die Reparatur würden derzeit eingeholt.
Ich schätze, dass die Reparatur etwa 30.000 Euro kosten wird.
Betroffen waren hier zudem auch das Strandbad Seeglas und das direkt an der Mangfall gelegene Heimatmuseum. Dort war Grundwasser in die Keller eingedrungen. 2000 Euro für das Trocknen der Räume stehen hier auf Kostenseite.
Außerdem entstanden der Gemeinde Gesamtschäden in Höhe von 6000 Euro für die Entschädigung der Landwirte im Aufstaubereich des Hochwasserrückhaltebeckens. Durch angeschwemmten Schlamm auf den Wiesen konnten die Bauern das Gras nicht mehr als Tierfutter verwenden.
Einzig der Gemeinde Kreuth ist von dem Hochwasser kein Schaden entstanden. Lediglich ein paar Wege seien weggeschwemmt worden, erklärt Geschäftsleiterin Sabine Dirigl auf Nachfrage. Das sei aber bei jedem Starkregen der Fall und stelle deshalb keinen echten Schaden dar.
Ausgleichsprogramme laufen an
Unterdessen laufen laut dem Landratsamt weitere Hilfen für die Betroffenen an. So sind seit heute drei neue Hilfsprogramme zu beantragen – das erste richtet sich unter anderem an gewerbetreibende Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe.
Zudem gibt es weitere Unterstützung für die vom Hochwasser betroffene Land- und Forstwirtschaft
sowie zur Schadensbeseitigung in der ländlichen Infrastruktur. Außerdem sollen Schäden an Wohngebäuden und Hausrat ausgeglichen werden.
Die Förderung beträgt bei allen Programmen bis zu 80 Prozent des unmittelbar durch das Hochwasser verursachten Schaden. In Härtefällen zahlen die Behörden bis zu 100 Prozent an die Flut-Opfer. Die Gelder müssen im übrigen nicht zurückbezahlt werden, wie Gabriele Dorby aus dem Landratsamt erklärt. Anträge können noch knapp zwei Jahre lang, bis zum 30. Juni 2015, an das Landratsamt Miesbach gerichtet werden.
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