Anlässlich der dunklen Jahreszeit plant die Polizei Holzkirchen wieder vermehrt Kontrollen der Fahrradfahrer durchzuführen. Geahndet werden nicht nur fehlende Scheinwerfer, Reflektoren oder Klingeln, sondern auch falsches Fahrverhalten, wie das Fahren auf dem Bürgersteig, die Nutzung von Smartphones oder das Überquere von roten Ampeln.
Nicht nur Geldstrafen möglich
Immer häufiger hatten Beamte in den letzten Jahren „Schrottradlfahrer“ aus dem Verkehr gezogen, die auf nicht verkehrssicheren Fahrrädern ohne Beleuchtung in der Dunkelheit unterwegs waren. Ausreden schützen hier nicht vor Strafen, die härter ausfallen können, als so mancher Fahrradfahrer vermuten würde.
Während beispielsweise das Verwenden elektronischer Geräte in vorschriftswidriger Weise während der Fahrt mit dem Fahrrad „nur“ mit 55 Euro verwarnt wird, sind Rotlichtverstöße mit dem Fahrrad nach dem Bußgeldkatalog mit 60 bis 180 Euro und einem Punkt in Flensburg angesetzt. Ein Überqueren von geschlossenen Bahnschranken mit einem Fahrrad schreibt einen Bußgeldsatz von 350 Euro und einen Punkt vor.
Gut zu wissen auch während der Glühweinzeit: Wer mit zu viel Promille auf dem Rad nach Hause gondelt und erwischt wird, dem droht sogar der Führerscheinentzug. Bei 1,6 Promille liegt die Grenze für Fahrradfahrer, welche als absolute Fahruntüchtigkeit angesehen wird. Allgemein rät die Polizei zu gegenseitiger Rücksichtnahme im Straßenverkehr, vor allem zu Schulwegzeiten. Kritische Verkehrssituationen könnten so ohne Verletzungen und Schäden gemeistert werden.
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