Die Bayerische Staatsregierung folgte den Empfehlungen des Bundes und führte am Montag die 15-Kilometer-Regel ein. Demnach dürfen sich Bürger aus Landkreisen mit einem Inzidenzwert von über 200 nur noch in einem Radius von 15 Kilometern um den eigenen Wohnort bewegen. Da der Inzidenzwert im Landkreis Miesbach seit Tagen über 200 liegt, gilt dieser Radius auch hier.
Ausschlaggebend ist hierbei aber nicht, wie teils fälschlicherweise angekommen, die persönliche Adresse. Der 15-Kilometerradius gilt erst ab der jeweiligen Gemeindegrenze. Um Klarheit zu schaffen, hat der Digitalexperte der Alpenregion Tegernsee Schliersee (ATS) Holger Wernet ein Tool entwickelt, das die Bewegungsräume um die 17 Landkreisgemeinden berechnet und visualisiert.
Genau wissen, wie weit ich fahren darf
Im Kartentool ist zunächst der Landkreis Miesbach und alle umliegenden Landkreise mit ihrer jeweiligen 7-Tages-Inzidenz laut RKI zu sehen. Nun kann man die eigene Gemeinde auswählen und sich den jeweils gültigen 15-Kilometerradius exakt anzeigen lassen. Die Linie zeigt an, in welchem Umfeld man sich laut aktueller Beschlusslage bewegen darf.
Wichtig ist, in diesem Zusammenhang nochmal zu betonen: Die 15-Kilometer-Regel gilt ausschließlich für tagestouristische Fahrten und Ausflüge. Die Fahrten zur Arbeit, zum Arzt, zum Einkaufen oder auch für Besuche sind davon ausgenommen. Hier geht es zur Webseite und zum Tool der ATS.
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