Ermittlungen wegen 150 Liter Bier eingestellt

Gegen das Landratsamt Miesbach wurde ermittelt. Der Grund: 150 Liter Fassbier und Verdacht der Vorteilsnahme. Jetzt ist klar, was rauskam.

Im Untergeschoss eines Dienstgebäudes des Landratsamtes Miesbach standen 150 Liter Fassbier vom Brauhaus Tegernsee

Wegen 150 Liter Bier wurde gegen das Landratsamt Miesbach ermittelt. “Es wurde Anzeige gegen Unbekannt wegen Verdachts der Vorteilsnahme gestellt”, berichtete Sophie Stadler, Pressesprecherin des Landratsamts (LRA) Miesbach vor zehn Tagen.

Das Brauhaus Tegernsee habe das Bier dem Landratsamt vergünstigt angeboten, weil es schon fast abgelaufen war. Das Bier sei vor allem für die Mitarbeiter und Helfer gekauft worden, die rund um die Uhr für den Krisenstab im Einsatz sind. “Aus unserer Sicht fehlt also jegliche Grundlage für den Verdacht der Vorteilsnahme”, betonte Stadler damals.

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Jetzt, nur zehn Tage später, ist klar: Das Verfahren wurde bereits eingestellt. “Das genannte Verfahren wurde mit Verfügung vom 15.02.2021 gemäß Paragraf 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt, da nach den durchgeführten Ermittlungen ein strafbares Verhalten nicht gesehen wird”, wird Oberstaatsanwältin Andrea Mayer von der Staatsanwaltschaft München II im Merkur zitiert.

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Ursprünglicher Artikel 08.02.2021 mit der Überschrift: „150 Liter Bier führen zu Anzeige“

“Es wurde Anzeige gegen Unbekannt wegen Verdachts der Vorteilsnahme gestellt”, berichtet Sophie Stadler, Pressesprecherin des Landratsamts (LRA) Miesbach. Aktuell laufen die Ermittlungen gegen das LRA. Konkret handele es sich um 150 Liter Fassbier des Brauhauses Tegernsee, das aus dem Bewirtungsbudget des Landratsamtes bezahlt wurde.

“Das Bier wurde dem Landratsamt vergünstigt angeboten, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum bald überschritten wurde”, erklärt Stadler. Die Person, die die Anzeige erstattet hat, ging offenbar davon aus, dass das Bier nicht bezahlt wurde, sondern als Gegenleistung für ein Verfahren entgegengenommen wurde. Stadler erklärt, wie es womöglich zu diesem Verdacht gekommen ist:

Im Sommer gab es ein Ordnungswidrigkeits-Verfahren gegen das Bräustüberl Tegernsee wegen nicht eingehaltener Corona-Regeln. Gegen das Brauhaus Tegernsee, das dem Landratsamt das Bier angeboten hat, gab und gibt es kein Owi-Verfahren wegen Corona-Verstößen.

Das Landratsamt verhängte gegenüber dem Bräustüberl Tegernsee ein Bußgeld im mittleren vierstelligen Bereich. Dieses wurde vom Betreiber des Bräustüberls bezahlt, so Stadler. “Das vom Landratsamt verhängte Bußgeld im mittleren vierstelligen Bereich wurde ordnungsgemäß vom Betreiber des Bräustüberls bezahlt. Gegen das Brauhaus Tegernsee (andere Rechtspersönlichkeit als das Bräustüberl), das dem Landratsamt das Bier angeboten hat, gab und gibt es kein Owi-Verfahren wegen Corona-Verstößen.”

Aus unserer Sicht fehlt also jegliche Grundlage für den Verdacht der Vorteilsnahme.

Das Bier stand in einem Nebenraum im Untergeschoss eines Dienstgebäudes. “Es wurde jedoch nie eine „Corona-Party“ oder ähnliches gefeiert”, meint Stadler. “Höchstens zwei Personen, die im selben Büro arbeiten, konnten sich nach dem Ende der Schicht, natürlich nicht während der Dienstzeit, ein kleines Glas (0,33 l) am Fass zapfen”. Während der Dienstzeit sei kein Alkohol getrunken worden. “Im Übrigen wurden auch weitere Getränke, z.B. Cola oder Wasser, für die Autofahrer bereitgestellt”.

Das Bier wurde als Motivation für die Mitarbeiter und ehrenamtlichen Helfer beschafft, die seit einem Jahr rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche für den Krisenstab arbeiten. “Das Bier wurde aber zu keiner Zeit im Krisenstab selbst konsumiert – die Sitzungen finden ja digital statt”, versichert die Pressesprecherin. “Es war für Mitarbeiter und ehrenamtliche Helfer gedacht, die dem Stab zuarbeiten”.

Landrat Olaf von Löwis hat sich zu dem Vorfall ebenfalls geäußert. Er habe Verständnis dafür, nach so harten Monaten einmal ein Bier trinken zu wollen. Aber er betont:

Der unsensible Umgang mit der Thematik am Rande der Pandemiebekämpfung, ärgert mich sehr. Es tut mir von Herzen leid, dass die so unglaublich bemühte Arbeit aller Mitarbeiter des Landratsamtes während dieser Pandemie nun in ein ungutes Licht gerückt wird.

Er habe das Bier sofort entfernen lassen, als er davon erfahren hat.

Bereits in der vergangenen Woche wurde der Kripo Rosenheim eine Zeugenbefragung mit einem Mitarbeiter durchgeführt. “Unserem Kenntnisstand nach liegen die Unterlagen nun bei der Staatsanwaltschaft”, so Stadler.

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