Aktuell wird in Rottach-Egern eine Edekafiliale renoviert. Scheinbar wurde auf dem Bau nicht allzu streng auf geltende Abstands- und Hygienemaßnahmen geachtet, sodass laut Landratsamt ein Infektionscluster entstehen konnte, bei dem sich mehrere Personen am Arbeitsplatz angesteckt haben. Genaue Angaben oder eine tatsächliche Bestätigung der Fälle konnte das Landratsamt aufgrund geltender Datenschutzverordnung nicht bestätigen. Sophie Stadler, Sprecherin des Landratsamt, betont:
Gesundheitsdaten sind besonders sensible Daten, daher dürfen aus Datenschutzgründen grundsätzlich keine Angaben zu einzelnen Infektionsfällen gemacht werden, die einen Rückschluss auf einzelne Personen zulassen,
Doch wie kann es überhaupt zu einem solchen Geschehen kommen? Die Hygieneregeln und Einschränkungen, an die sich die Menschen halten müssen sind streng. Wird sich auf Baustellen nicht ausreichend daran gehalten? Und welche Regeln gelten hier überhaupt?
Laut Landratsamt ist das Thema Baustelle in der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht konkret geregelt, daher fehle auch die Grundlage für Kontrollen, die allerdings von der Polizei und nicht vom Landratsamt durchgeführt werden müssten. Teilweise gilt aber auch am Arbeitsplatz Baustelle die Maskenpflicht. Laut Verordnung besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
Ganz so allgemeingültig sind die Regelungen aber nicht, weiß ein Bauleiter aus dem Tal. Bei Baustellen muss ein Hygienekonzept und eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen. Deren Einhaltung wird von Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht kontrolliert. Zusätzlich sind inzwischen alle 78 Stunden Coronatests für einreisende Arbeit verpflichtend.
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