Grundsätzlich gilt: Geimpfte, Genesene und negativ getestete Personen sind bei den Öffnungen gleichgestellt. Als vollständig geimpft gelten Bürger, deren Zweitimpfung mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff mindestens 14 Tage zurückliegt. Als Nachweis hierfür zählt derzeit der Impfpass in Papierform.
Als genesen gelten Bürger, die per eindeutig zuordenbaren PCR-Testergebnis nachweisen können, dass sie mindestens vor 28 Tagen, höchstens aber sechs Monaten, eine Coronainfektion durchgemacht haben. Das Testergebnis muss aus der Zeit der Infektion stammen. Wenn die Infektion schon länger als ein halbes Jahr her ist, reicht dann EINE Impfung aus, um als vollständig geimpft zu gelten.
Mehr Freiheit für Geimpfte und Genesene
Für vollständig Geimpfte und Genesene gelten seit gestern keine Ausgangsbeschränkungen mehr. Sie müssen sich nicht mehr an die lokalen Ausgangssperren halten. Die Kontaktbeschränkungen im privaten Umfeld sind für sie ebenfalls aufgehoben. Sie werden nicht mehr mitgezählt.
Heißt im Klartext: Auch in Regionen mit hohen Infektionszahlen können sich beispielsweise zwei nicht geimpfte Menschen mit mehreren Geimpften oder Genesenen treffen. Diese Regeln gelten aber nur für Geimpfte und Genesene. Diese müssen auch keinen Corona-Test mehr vorlegen.
Auch noch gut zu wissen
Die Pflicht zum Tragen einer Maske an bestimmten Orten sowie das Abstandsgebot im öffentlichen Raum gelten für Geimpfte und Genesene weiter! Auch für den Besuch im Pflegeheim gilt die Testpflicht weiterhin für alle – egal ob geimpft oder genesen. Geimpfte und Genesene müssen nach einem Urlaub im Ausland aber nicht mehr länger in häusliche Quarantäne.
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