Ab jetzt mehr Impfstoff für den Landkreis

Ab nächster Woche stehen dem Landkreis noch mehr Impfdosen zur Verfügung. Außerdem gibt es wichtige Informationen für alle, die an der Impfaktion mit AstraZeneca in Holzkirchen teilgenommen haben.

Wichtige Infos gibt es jetzt für alle die in Holzkirchen mit Astra geimpft wurden

Mehr Impfdosen je Phiole

Die Regierung von Oberbayern hat letzte Woche bekannt gegeben, dass es ab sofort auch für Impfzentren möglich und rechtlich zulässig ist, zusätzliche Dosen je Phiole aufzuziehen. Konkret bedeutet dies, dass der Landkreisbevölkerung mit der gleichen Liefermenge, ab sofort mehr Dosen zur Verfügung stehen.

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Aus einer Phiole BioNTech Impfstoff werden zukünftig 7 Dosen (vorher 6 Dosen) und aus einer Phiole Moderna 11 Dosen (vorher 10 Dosen) Impfstoff aufgezogen. Nachdem die Hausärzte dies schon von Beginn an so handhaben durften, dürfen die Impfzentren „nachziehen“.

Sonderaktion AstraZeneca – 2. Impftermine

Für die Ende April stattgefundene Sonderimpfaktion mit AstraZeneca (2.000 Impfdosen vom 23.04.-25.04.2021 in Holzkirchen) verschickt das Buchungs-System derzeit automatisch Aufforderungen zur Vereinbarung eines Zweitimpftermins. Die Termine für die Zweitimpfungen wurden den Impflingen jedoch bereits bei der Erstimpfung mitgeteilt.

Die Zweitimpfung findet zur gleichen Uhrzeit und am gleichen Ort wie die Erstimpfung statt. Die Impfungen werden am Wochenende vom 16. bis 18. Juli durchgeführt. Die Aufforderung des Systems soll bitte nicht beachtet werden. Eine Verschiebung dieser Termine ist auch im Einzelfall nicht möglich.

Zeitlicher Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung bei AstraZeneca

Für die Arztpraxen wurde die Möglichkeit geschaffen, das Impfintervall beim Impfstoff AstraZeneca in Absprache mit dem Impfling auf einen Zeitraum vier bis zwölf Wochen festzulegen. Diese Regelung gilt nicht für die Terminierungen der Zweitimpfungen in den Impfzentren.

Der Impfstoff für die Zweitimpfungen in den Impfzentren ist bereits bestellt, daher können Zweittermine in Impfzentren nicht umgebucht werden. Für die mit AstraZeneca durchzuführenden Zweitimpfungen in den Impfzentren gilt weiterhin die Vorgabe von 12 Wochen.

Keine Verschiebung von Terminen für Zweitimpfungen

Die Termine für die Zweitimpfungen sind von den Impflingen grundsätzlich einzuhalten. Terminverschiebungen sind nur in dringenden persönlichen Ausnahmefällen zulässig, die auch durch geeignete Nachweise belegt werden müssen.

Als dringende Ausnahmefälle kommen beispielsweise Erkrankungen, die einer Impfung an dem gebuchten Termin entgegenstehen (Nachweis durch ärztliches Attest), oder dringende persönliche Gründe, wie ein Todesfall in der engsten Familie, in Betracht.

Impfzentren impfen weiterhin mit BionTech und Moderna

Impfzentren steht für Erstimpfungen ausschließlich der mRNA-Impfstoff von BioNTech oder Moderna zur Verfügung. Landkreisbürger, die mit einem mRNA Impfstoff geimpft werden möchten, sollen sich bitte jetzt unter www.impfzentren.bayern registrieren. Die bundesweite Aufhebung der Priorisierung des Impfstoffes AstraZeneca gilt nur für Hausärzte. Somit können sich beim Hausarzt alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, auf Wunsch und nach eingehender persönlicher Beratung auch ohne Priorisierung, mit AstraZeneca impfen lassen.

Schnelltest Netzwerk im Landkreis

40 Schnellteststationen sind bereits auf www.reihentestung.de registriert und es werden täglich mehr.

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