Der Wert der 7-Tagesinzidenz betrug an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 150. Diese Überschreitung wurde vom Landratsamt Miesbach heute amtlich bekannt gemacht. Das hat wiederum neue Regeln ab Sonntag zur Folge.
Im Detail bedeutet das: Ab dem 16.05.2021 ist für alle Geschäfte, die nicht zum erweiterten täglichen Bedarf gehören, nur noch „Click & Collect“ erlaubt. Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe ist damit untersagt. Damit ist nur noch die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften (Click & Collect) ist zulässig.
Ausnahmen gelten für den Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdiensten, Getränkemärkten, Reformhäusern, Babyfachmärkten, Apotheken, Sanitätshäusern, Drogerien, Optikern, Hörgeräteakustikern, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihhäusern, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln sowie den Großhandel.
Alle Informationen finden Sie auch auf der Landkreis-Website. Hier die Regeln auf einen Blick:
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