Heute Nacht wurde das Update in die Impfzentren-Software eingespielt, das die Einführung der digitalen Impfnachweise ermöglicht. Doch ganz so leicht scheint das mit dem digitalen Impfnachweis nicht zu laufen. Denn das Landratsamt Miesbach stellt zynisch fest:
BayImco (Bayerisches Impfmanagement gegen Corona) wäre aber nicht BayImco, wenn nicht bei allen Beteiligten noch ein paar Tropfen Baldrian, ein paar Schlucke Kamillentee oder zumindest einige tiefe, entspannende Atemzüge notwendig wären, bis alles rund läuft.
Für das Haushamer Impfzentrum ergibt sich aktuell folgende Situation: Ein digitaler Impfnachweis kann im Impfzentrum nur für die Impfwilligen ausgestellt werden, die ab heute ihre Zweit-Impfung erhalten. Bürger, die bereits vollständig geimpft ist, können voraussichtlich erst ab zirka Mitte Juli einen Impfnachweis im Impfzentrum anfordern. Das Verfahren befindet sich laut Gesundhetisministerium derzeit in der Programmierung. Das Landratsamt wird berichten, sobald es weitere Infos gibt.
Digitaler Impfnachweis ab Montag in den Apotheken
Vollständig geimpfte Personen müssen trotzdem nicht so lange warten. Unter Vorlage des gelben Impfpasses oder der Ersatz-Impfbescheinigung (nicht der zur Terminverwaltung erstellte QR-Code) aus dem Impfzentrum, können vollständig Geimpfte bereits ab kommendem Montag, 14.06.2021, einen digitalen Impfnachweis in Apotheken erhalten.
Welche Apotheken hier in der Region beziehungsweise ob alle diesen Service anbieten, entzieht sich allerdings der Kenntnis des Landratsamts Miesbach. „Es wurde angekündigt, dass teilnehmende Apotheken ab kommender Woche unter Mein Apothekenmanager zu finden sein werden“, heißt es weiter.
Wo speichere ich den digitalen Impfnachweis ab?
Digitale Impfnachweise werden als QR-Code ausgedruckt. Der Impfling kann den QR-Code dann abfotografieren und in eine App seiner Wahl einlesen bzw. dort abspeichern. Die Corona-Warn-App hat mit dem Update auf Version 2.3.2 eine Funktion erhalten, um dort das Impfzertifikat zu hinterlegen.
Alternativ wird durch das Bundesgesundheitsministerium die CovPass-App entwickelt, die ausschließlich dazu dient, Impfnachweise, Testergebnisse oder Genesenenzertifikate zu speichern. Weitere Informationen zur CovPass-App gibt es unter Der digitale Impfnachweis: So funktioniert’s .
Überprüfung des Impfstatus in Läden und Gastronomie
Um die Impfzertifikate zu verwenden, müssen diese aber auch überprüft werden können. Hierzu ist in Zukunft eine gesonderte Prüf-App für Läden, Hotellerie und Gastronomen erforderlich, die mit der CovPass-App entwickelt und veröffentlicht wurde.
Um die Prüf-App benutzen zu können, muss man jedoch zunächst ein Registrierungsverfahren durchlaufen. Ein Gastronom, der z.B. die digitalen Zertifikate seiner Gäste überprüfen möchte, benötigt also die gesonderte Prüf-App des Bundes. Weitere Infos dazu gibt es unter CovPassCheck-App_Informationsblatt.pdf.
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