Selbstversorgung im Garten – das sind die Grenzen

Immer mehr Menschen entdecken die Vorzüge der Selbstversorgung und kaufen oder pachten einen Garten. Eigenes Obst und Gemüse zu ernten, aber auch Eier und Fleisch zu erzeugen, unterstützt das Bestreben nach bewusster Ernährung. Wer sieht, wie seine Nahrungsmittel heranwachsen, isst sie mit mehr Appetit und kann sich darauf verlassen, dass sie auch wirklich ohne Antibiotika beziehungsweise Pflanzenschutzmittel erzeugt wurden. Zudem spielt der Autarkiegedanke eine große Rolle, denn es macht unheimlich stolz, nicht auf andere beziehungsweise den Supermarkt angewiesen zu sein. Der eigene Garten schenkt somit auch ein Plus an Freiheit. Diese Freiheit ist allerdings nicht grenzenlos, denn es gibt Pflanzen, die man in Deutschland nicht so ohne Weiteres anbauen darf.

Hanf im eigenen Garten – geht das?

Karotten, Rosenkohl, Kohlrabi, Petersilie, Johannisbeeren, Himbeeren, Salat…, die Liste ließe sich beliebig fortführen, denn es gibt sehr viel, was wir gerne essen, und dass wir problemlos in unserem Garten anbauen können. Wir stellen daraus die herrlichsten Gerichte her. Es gibt aber auch Menschen, die sich mit diesem Angebot nicht zufriedengeben. Sie wollen ganz spezielle Dinge herstellen, die ihnen im Alltag gut helfen, aber leider auch Geld kosten. Doch ganz so einfach ist es nicht. Wer zum Beispiel CBD-Öl herstellen möchte, würde rein theoretisch hierfür Hanfpflanzen benötigen. Der Anbau von Hanf ist Privatleuten in Deutschland allerdings streng untersagt, was eigentlich nicht nachvollziehbar ist. Da CBD-Öl aus Nutzhanf hergestellt wird und dieser kein oder so gut wie gar kein THC enthält, sind keine Rauschzustände zu erwarten. Süchtig wird man von CBD-Öl auch nicht, denn es stammt aus dem Nutzhanf, einer Pflanze, die sich zur Herstellung von Rauschmitteln nicht eignet. Dennoch ist der Anbau im Garten verboten. Das dürfen nämlich nur Unternehmen der Landwirtschaft gemäß § 1 Abs. 4 des ALG, des Gesetzes bezüglich der Alterssicherung von Landwirten. Erforderlich sind auch hier Genehmigungs- und Anzeigeverfahren sowie das Einhalten vielfältiger Regeln. Im schlimmsten Fall droht eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe. Das ist der eine Grund, weshalb es nicht möglich ist, CBD-Öl selbst herzustellen. Zum anderen ist das Herstellungsverfahren kompliziert und aufwändig. Das im Handel erhältliche CBD-Öl wird mit viel Sorgfalt in eigens hierfür eingerichteten Laboren produziert. Es durchläuft zahlreiche Qualitätskontrollen, sodass nur beste Ware das Haus verlässt. Deshalb würde es sich für einen Laien gar nicht lohnen, extra Hanf zwecks Ölgewinnung anzubauen.

Weitere Pflanzen auf der Verbotsliste

Hanf ist nicht die einzige verbotene Pflanze in Deutschland. Verständlicherweise gehört auch Schlafmohn zu den geächteten Gewächsen. Der Anbau ist durch die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte genehmigungspflichtig. Angebaut werden dürfen nur ausgewählte Mohnsorten mit geringem Morphingehalt. Die Anbaufläche ist auf maximal zehn Quadratmeter beschränkt. Noch nicht, aber vielleicht bald verboten sind auch viele Neophyten. Das sind Gewächse, die ursprünglich aus dem Ausland stammen, sich hier oft ungehindert verbreiten und heimische Pflanzenarten verdrängen. Die Schweiz ist da sehr viel strenger und anderen Ländern bereits ein ganzes Stück voraus. Der bei uns so beliebte Sommerflieder steht dort auf der Verbotsliste, weil sich der invasive Strauch zu stark in der Natur ausbreitet und anderen Gewächsen Konkurrenz macht. Beim Japanischen Staudenknöterich verhält es sich ähnlich. Vorsicht ist auch bei Urlaubsmitbringseln geboten. Das Importieren von Samen, Stecklingen und Früchten kann unter Umständen gefährliche Krankheiten ins Land bringen und somit wiederum die heimische Flora gefährden.

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