Kurz zusammengefasst: Ein Eigentümer, der sein gewerblich genutztes Haus erweitert und verändert hat. Ohne, dass die dafür notwendige Baugenehmigung vorlag.
Die Fragestellung: Wie geht man mit der Situation “Gewerblicher Schwarzbau” um?
Die Ausgangslage ist damit nicht ganz mit den “Problem-Tischen” des Bräustüberl gleichzusetzen. Aber das Thema “Schwarzbau und wie gehen wir als Gemeinde damit um” ist das gleiche.
Und bei dieser grundsätzlichen Frage kommt der Gmunder Bausschusses, zugegebenermaßen nach einer intensiven Diskussion, zu einem komplett anderen Ergebnis. In Gmund darf das bereits gebaute stehen bleiben. Die nachträgliche Genehmigung stellt kein Problem dar.
Doch was genau war passiert?
Das Gebäude in Gmund-Dürnbach wurde nachträglich ohne Genehmigung erweitert. Die Tiefgaragenzufahrt wurde überdacht und erweitert. Im Untergeschoss wurde ein zusätzliches Zimmer hinzugebaut. Im Obergeschoss eine Dachterasse installiert. Dazu wurde die Nutzung der Räume verändert und die Stützmauer zum Bach erhöht.
Diese teils gravierenden Veränderungen wurden bei einer Ortsbesichtigung festgestellt. Somit musste der Eigentümer einen nachträglichen Bauantrag für die Genehmigung stellen.
Dazu hier auch einige Wortmeldungen der Mitglieder:
Barbara von Miller (SPD): “Die Fläche wurde fast verdoppelt. Die Tiefgarage ist deutlich erweitert worden. Also im Grunde ist das ein Schwarzbau. Den sollte man nicht nachträglich genehmigen. Vor allem so wie hier. Das ist schon sehr krass.”
Ludwig Lang (CSU): “In der Bauordnung gibt es den Begriff der Heilung. Man kann das also auch nachträglich, wenn der Bau genehmigungsfähig sein sollte, genehmigen lassen.”
Alfons Wagner (CSU): “Mein Blutdruck ist da schon leicht erhöht. Denn wo kommen wir dahin, wenn jeder hergeht und im Nachhinein denkt, dass das schon genehmigt wird. Andererseits versteh ich ihn. Wir können doch von dem guten Mann nicht verlangen, dass er die Hütte wieder so hinstellt wie sie vorher war. Aber die Genehmigung muss man doch im Vorfeld einholen.”
Georg von Preysing (CSU): “Also grundsätzlich hat jede Wortmeldung seinen Wahrheitsgehalt. Es gab ja auch eine Begehung. Und da war die Meinung ebenfalls geteilt. Aber der Verlust eines möglichen Baurechts auf dem Grundstück ist ja eine Folge des ganzen und ein nicht zu unterschätzender Kompensationsverlust. Den müsste man dann bei eventuellen Bezugsfällen auch mit hernehmen.”
Das Gremium hat sich die Entscheidung am Ende nicht einfach gemacht. Nach Abwägung aller Argumente wurde der Fall nachträglich geheilt. Und trotz aller kritischen Töne war die endgültige Entscheidung ziemlich eindeutig. Mit 9:1 Stimmen votierten die Mitglieder des Ortsplanungsausschusses für eine nachträgliche Genehmigung.
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