Zwei Fälle werden dem Angeklagten aus Tegernsee von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen. Einmal soll er im Juni dieses Jahres bei Google von seiner Meldeadresse in Tegernsee ein Foto mit kinderpornografischem Inhalt heruntergeladen und es somit in seinen Besitz gebracht haben. Darauf zu sehen ein Mann mit Bierflasche, im Hintergrund zwei Kinder unter 14 Jahren in einer Pose, welche den Eindruck erwecke, die Kinder könnten vaginalen oder oralen Geschlechtsverkehr durchführen.
Zweitens soll der Angeklagte daraufhin dieses Bild von seiner Meldeadresse in Tegernsee über den Messenger WhatsApp versendet haben in der Absicht, dieses Foto zu verbreiten und jemand anderen Besitz zu verschaffen.
Der Angeklagte betonte jedoch vor Gericht, er habe mit Kinderpornografie nichts zu tun, er finde es abstoßend und solche Menschen müsse man bestrafen. Weiters habe er nichts weitergeleitet und er wisse nicht, wie das funktioniert.
“Dennoch sei die Pose der Kinder nicht normal, sondern eine sexuelle”, so der Staatsanwalt. Richter Walter Leitner entschied sich trotzdem, mit Zustimmung der Beteiligten das Verfahren einzustellen gegen eine Geldauflage in Höhe von 1.500 Euro zugunsten der Lebenshilfe e.V. Miesbach. Es sei bei der Durchsuchung kein einziges weiteres Bild gefunden worden. “Es weicht so krass vom Normalfall ab”, sagte der Richter am Amtsgericht Miesbach. Er empfiehlt:
Ich kann nur raten, solche Bilder weder herunterzuladen noch weiterzuleiten, sondern sofort zu löschen. Ansonsten ist man sehr schnell in der Strafbarkeit des Paragrafen.
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