Krankenversicherung wechseln – worauf ist zu achten?

Unzufriedenheit mit der eigenen Krankenkasse oder sogar Erhöhungen der Beiträge können zur Entscheidung führen, einen Wechsel zu vollziehen. Heute ist dieser Wechsel tatsächlich auch nicht mehr so schwer, als er vor wenigen Jahren noch war – eine Kündigung fällt nämlich weg. Dennoch muss man erst einmal wissen, worauf man achten muss.

Wie man die Krankenversicherung wechselt und was dabei zu beachten ist, sehen wir uns in diesem Beitrag an.

Die richtige Krankenkasse finden

Im ersten Schritt muss natürlich eine neue Krankenversicherung gewählt werden. Hierzu sollte jeder Versicherte zunächst die eigenen Erwartungen und Bedürfnisse kennen. Schließlich gibt es unzählige Versicherungen und Tarife zur Auswahl. In diesem Zusammenhang muss auch entschieden werden, ob ein Wechsel in eine gesetzliche oder eine private Versicherung infrage kommt.

Ein Vergleich der Krankenkassen lohnt sich in diesem Zuge. Dabei sollten auch die freiwilligen Leistungen, welche die Standardleistungen ergänzen, ausführlich geprüft werden. So manche Versicherungen übernehmen beispielsweise osteopathische Behandlungen.

Es macht Sinn, auch Erfahrungsberichte von anderen Versicherten zu lesen, um einen besseren Eindruck zu erhalten. Und zu guter Letzt muss schließlich auch das Preis-Leistungsverzeichnis anhand der Gesamtbeiträge beurteilt werden, bevor alle Schritte für den Wechsel unternommen werden können.

Den Mitgliedsantrag einreichen

Sind diese Schritte erledigt und eine finale Entscheidung wurde getroffen, kann der Mitgliedsantrag, auch genannt Wahlerklärung, ausgefüllt werden. Je nach Kasse ist dies sowohl papierhaft als auch online möglich. Familienmitglieder, die ebenfalls versichert werden sollen, müssen in diesem Antrag mit angegeben werden. Es bedarf keinem extra Antrag.

Wurden alle abgefragten Daten eingetragen, fehlt nur noch die händische Unterschrift. Dann kann der Antrag online, per Post, per E-Mail oder auch noch per Fax bereits eingereicht werden. Die Kündigung bei der alten Krankenkasse übernimmt schließlich die neue Versicherung. Dennoch muss in den einigen Fällen auch eine Art Aufforderung für die Kündigung unterzeichnet werden. Diesen Antrag erhält man von der Krankenkasse.

Sobald der Antrag der Krankenversicherung Schweiz vorliegt, wird diese im sogenannten Meldeverfahren die Voraussetzungen für eine Aufnahme prüfen. Gegebenenfalls tritt eine Bindungsfrist in Kraft. Dies wird dann entsprechend mitgeteilt.

Die Mitgliedschaft beginnt

Sobald der Antrag genehmigt wurde, beginnt die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Termin. Nun wird üblicherweise noch ein Passbild für die Versichertenkarte angefordert, falls dieses nicht bereits eingereicht wurde.

Sobald schließlich alles final eingereicht wurde, erhält der Versicherte seine Mitgliedskarte und alle relevanten Unterlagen innerhalb weniger Wochen per Post. Wie erwähnt kündigt die neue Krankenkasse heute die Mitgliedschaft bei der vorherigen Versicherung. Es schadet jedoch nicht, diese über den Wechsel zu informieren.

Was ist bei einem Krankenkassenwechsel zu beachten?

Wichtig zu wissen ist, dass meistens eine 12-monatige Bindungsfrist an die aktuelle Krankenkasse besteht, sofern sich kein Wechsel des Versichertenstatus ergibt. Das wäre beispielsweise beim Beginn einer Ausbildung oder bei einem Jobwechsel der Fall. Dann wäre keine Kündigung nötig.

Wird die Aufnahme bei einer neuen Krankenkasse verweigert, bleibt man automatisch in der alten Versicherung – es gibt eine Versicherungspflicht in Deutschland.

Fazit

Der Wechsel der Krankenkasse geht mit einigen Formalitäten einher, ist üblicherweise aber recht schnell möglich. Es sollte vorab ein gewissenhafter Krankenkassenvergleich erfolgen.

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