“Er stand völlig neben sich”, so schrieb es die Polizei in ihrem Bericht. Am Samstag, 21.45 Uhr fuhr ein 18jähriger aus Prien kurz vor der Anschlussstelle Holzkirchen auf ein Auto auf.
Die Fahrerin hatte die rechte Spur mit Tempo 100 km/h befahren, als der junge Mann anscheinend Distanzen nicht einschätzen konnte. Bei dem Unfall entstand ein Sachschaden von 6000 Euro. Nachdem die Polizei eintraf, stieß sie, nach eigenen Angaben auf einen desorientierten Fahranfänger. Selbst einfachste Aufforderungen überforderten den jungen Mann. Ein Urin-Drogenschnelltest verlief positiv. Der Priener fuhr wohl unter Einfluss von THC /Cannabis. Ihm wurde vorläufig der Führerschein abgenommen.
Menschen, die unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen, müssen mit drastischen Strafen rechnen. Ob die Person Kokain, Cannabis, Amphetamin, Heroin, Crystal Meth oder Ecstasy zu sich genommen hat, spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Wer ohne die sogenannten Ausfallerscheinungen berauscht fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von 1.500 Euro und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten bestraft wird.
Werden bei der Drogenfahrt andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder es kommt zu einem Unfall, begeht der Fahrer eine Straftat. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Bei einem selbst verursachten Unfall kommt der Regress der Haftpflichtversicherung hinzu, grundsätzlich bis zu einer Höhe von 5000 Euro. Die Strombergs dieser Welt mögen so etwas gar nicht. Also: Bubatz daheim, niemals am Steuer.
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