Urlaub ist zum Entspannen da. Ein Strafzettel kann die Idylle schnell aus dem Gleichgewicht bringen. Bei diesen Urlaubszielen lohnt sich der genaue Blick auf den Tacho.
Den Bleifuß beim nächsten Urlaub besser zu Hause lassen. Autofahrerinnen und Autofahrer, die sich im Ausland nicht an die Verkehrsregeln halten, müssen unter Umständen ordentlich tief in die Tasche greifen. Laut einer aktuellen Umfrage des ADAC, ist für die Bayern das Auto auch weiterhin das Fortbewegungsmittel Nummer 1 – auch im Urlaub. Der Automobilclub hat nun einige Tipps für den kommenden Urlaub veröffentlicht.
Der Verkehrsexperte Alexander Kreipl vom ADAC Südbayern: “Vor dem Start in den Urlaub sollten sich Reisende daher unbedingt über die vor Ort geltenden Verkehrsbestimmungen informieren.” In den beliebtesten Reiseländern ist Folgendes zu beachten:
Italien: Hinter dem Lenkrad telefoniert? In Italien werdet ihr mit mindestens 165 Euro gestraft. Bei über 0,5 Promille am Steuer werden zudem mindestens 545 Euro fällig, ab 1,5 Promille droht eine Geldstrafe bis zu 6.000 Euro und die Polizei kann das Fahrzeug enteignen – sofern Fahrer und Halter identisch sind. Seid ihr 20 km/h zu schnell unterwegs, erwartet eine Geldstrafe über mindestens 175 Euro.
Kroatien: Raser, die mit mehr als 50 km/h zu schnell unterwegs sind, werden in Kroatien mit bis zu 2.650 Euro zur Kasse gebeten. Die Spritztour über eine rote Ampel, straft das Land mit mindestens 390 Euro. Auch das Fahren ohne Gurt kommt Autofahrern mit 130 Euro teuer zu stehen.
Österreich: Die Grantler von nebenan sind penibel, wenn es um zu schnelles Fahren geht: Wer schneller als 50 km/h fährt, den oder die strafen die Österreicher mit bis zu 5.000 Euro. Beim Fahren ohne Gurt ist Österreich weniger streng als Kroatien: 130 Euro werden dafür in der Alpenrepublik fällig.
Rabatt für Strafzettel aus dem Urlaub
Ein im Ausland fälliges Fahrverbot kann aktuell ausschließlich im jeweiligen Land durchgesetzt werden. Auch Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland nicht. Nicht bezahlte Bußgelder aus anderen EU-Ländern können in Deutschland jedoch sehr wohl durchgesetzt werden. Der ADAC informiert: “Fällig werden diese ab einem Betrag von mindestens 70 Euro, mit Ausnahme von Österreich: Hier beginnt die Grenze bereits bei 25 Euro.” Weiter:
Eingetrieben werden grundsätzlich nur Geldbeträge.
Abschließend hat Kreipl einen letzten Tipp: “Wer einen ordnungsgemäß ausgestellten ausländischen Bußgeldbescheid zügig begleicht, kann in manchen Ländern teils hohe Rabatte erhalten. Je nach Land und Art des Verkehrsverstoßes sind bis zu 50 Prozent Nachlass möglich. Besonders großzügig zeigen sich Frankreich, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien.“
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