A8: Drogen, Alkohol und andere Verstöße

Freitagabend in Holzkirchen. Zahlreiche Polizisten führen direkt vor der Autobahnauffahrt Kontrollen durch. Und finden einiges …

An der Auffahrt zur A8 wurden am Freitag zahlreiche Kontrollen durchgeführt / Quelle: Beispielbild Bundespolizei

Am Freitagabend wurde auf der B318 kurz vor der Auffahrt auf die A8 eine Kontrollstelle der Polizei eingerichtet. Beteiligt waren die Inspektion Holzkirchen, die Grenzpolizei Kreuth und der Zentrale Einsatzdienst Rosenheim.

Gegen 19:30 Uhr fiel den Beamten ein 33-jähriger Fahrer auf, der mit einem Kleintransporter für eine polnische Firma unterwegs war. Bei der Überprüfung seiner Dokumente stellte sich heraus, dass der Führerschein gefälscht war. Eine gültige Fahrerlaubnis konnte er ebenfalls nicht vorweisen.

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Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Weiterfahren durfte er nicht mehr. Außerdem musste er Sicherheitsleistung für das Strafverfahren abgeben.

Transporter komplett überladen

Gegen 21:30 Uhr wurde ein 37-jähriger Mann ebenfalls mit einem Kleintransporter einer polnischen Spedition, in die Kontrollstelle gelotst. Den kontrollierenden Beamten fiel auf, dass die Ladung für das Fahrzeug viel zu schwer war.

Und sie lagen richtig. Der Transporter war um 26 Prozent überladen. Für den Mann endete die Fahrt in Holzkirchen und auch er musste eine Sicherheitsleistung zahlen.

Alkohol und Drogen am Freitagabend auf A8

Um 22:00 Uhr fiel den Beamten bei einer Kontrolle eines 37-jährigen Münchners deutlicher Alkoholgeruch auf. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von über 0,5 Promille. Den 37-Jährigen erwartet jetzt ein Bußgeldverfahren. Er muss 500 Euro blechen, bekommt zwei Punkte in Flensburg und darf ein Monat sein Führerschein abgeben.

Gegen 22:45 Uhr ging den Polizisten ein 20-jähriger Tölzer ins Netz. Er zeigte drogentypische Auffälligkeiten. Ein vor Ort durchgeführter Urintest bestätigte den Verdacht. Auch er durfte nicht mehr weiterfahren und eine Blutentnahme wurde angeordnet. Außerdem wurden auch ihm 500 Euro Strafe, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot aufgebrummt.

Bei der anschließenden Durchsuchung seines PKW konnten zudem weitere Betäubungsmittel aufgefunden werden, weshalb gegen den Tölzer zusätzlich noch ein Strafverfahren wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet wurde.

Die Polizei stellte am Freitagabend außerdem diverse Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, die Straßenverkehrsordnung und weitere Gesetze fest.

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