Gerade als die Schulen im Landkreis Miesbach die Testpflicht eingeführt und sich an die neue Situation gewöhnt haben, macht ihnen der Inzidenzwert wieder einen Strich durch die Rechnung. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte müssen sich in der kommenden Woche vorerst wieder vom Präsenzunterricht verabschieden.
Immer freitags müssen die Landratsämter die tagesaktuelle 7-Tages-Inzidenz des RKI »amtlich bekanntmachen«. Dieser Wert legt dann die Regeln fest, unter denen Schulunterricht und Kindertagesbetreuung in der darauffolgenden Woche stattfinden kann. Heute liegt die 7-Tages-Inzidenz laut RKI für den Landkreis bei 129.
Distanzunterricht für alle – Ausnahme für Abschlussklassen
Ab kommendem Montag, 19.04.2021, müssen deshalb wieder alle Schüler in den Distanzunterricht zurück. Ausnahmen gelten für Schüler der Abschlussklassen aller Schularten inklusive den vierten Klassen der Grundschulen und der Q11 an Gymnasien sowie die Jahrgangsstufe 11 der FOS.
Für diese Schüler gibt es weiterhin Präsenzunterricht, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern dauerhaft eingehalten werden kann, oder sonst Wechselunterricht. Die Sprecherin des Landratsamts betont hierbei: „Die Testpflicht bleibt für Schüler im Präsenz- oder Wechselunterricht bestehen.“
Selbsttests in Einrichtungen
In den Kindertagesstätten und der Kindertagespflege gibt es nur noch Notbetreuung, keine Regelbetreuung mehr. Wer Anspruch auf Notbetreuung hat, beschreibt das Sozialministerium hier. Zusätzlich müssen Schulkinder, die einen Hort, ein Haus für Kinder, eine altersgeöffnete Kita oder die Kindertagespflege besuchen, dort künftig verpflichtend einen negativen Test vorweisen oder diesen dort unter Aufsicht selbst durchführen.
Für Kinder, die am betreffenden Tag oder 24 Stunden vor Betreuungsbeginn am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung in der Schule teilgenommen haben, ist kein zusätzlicher Test erforderlich. Eltern, die ihr Kind ohne Bescheinigung eines negativen Tests in den Hort schicken, erklären damit ihr Einverständnis, dass das Kind in der Einrichtung einen Selbsttest durchführt.
Regeln gelten immer eine Woche lang
„Diese Regeln leiten sich direkt aus der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bzw. den Ausführungen des Kultus- und Sozialministeriums ab“, heißt es seitens des Landratsamts. Sie gelten bis einschließlich Sonntag, 25.04.2021. Das bedeutet:
Selbst, wenn die 7-Tages-Inzindenz in der kommenden Woche unter 100 fallen sollte, bleiben die Regeln bestehen.
Am vergangenen Freitag, 09.04., lag die Inzidenz bei 95. Dementsprechend konnte diese Woche der Präsenzunterricht durchgeführt werden – unabhängig davon, dass die Inzidenz zwischenzeitlich weit über 100 war. Denn: Die Regeln bestimmt immer die jeweilige Inzidenz am Freitag und sie gelten dann eine Woche lang.
Am nächsten Freitag, 23.04.2021, wird das Landratsamt dann also erneut die Inzidenz feststellen und die dementsprechend geltenden Regeln für die darauf folgende Kalenderwoche kommunizieren. Weitere Infos rund um Corona finden Sie auf der Landkreis-Webseite.
SOCIAL MEDIA SEITEN