Ab morgen Lockerungen – vorerst

Fünf Tage in Folge war die Inzidenz bis gestern unter 50. Heute liegen wir erneut bei 52. Trotzdem gibt es ab morgen erstmal Lockerungen.

Was gilt ab morgen im Landkreis Miesbach?

Fünf Tage in Folge war die Inzidenz im Landkreis unter 50 (bis einschließlich gestern). Gemäß §3 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung treten damit ab Donnerstag neue Regelungen in Kraft. Die weiteren Öffnungsschritte wurden vom Landratsamt über die Regierung beim Gesundheitsministerium beantragt. “Es ist erfreulich, dass auch für diese Lockerungen am heutigen Mittwoch das Einvernehmen erteilt wurde”, heißt es von Seiten des Landratsamts.

Ab Donnerstag, den 03.06.2021 gilt somit:

Neuerungen nach §3:

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Einzelhandel

Ladengeschäfte können ohne vorherige Terminvereinbarung besucht werden. Beachtet werden müssen, die Abstandsregelungen, die FFP2-Maskenpflicht und die Regelungen zur Anzahl der Kunden je Quadratmeter. Es ist kein negativer Testnachweis notwendig.

Körpernahe Dienstleistungen

Friseur, Fußpflege und Co. Benötigen lediglich eine vorherige Terminvereinbarung. Eine Vorabtestung entfällt.

Schulen

In allen Schularten findet Präsenzunterricht statt. Weiterhin wird an Schulen zweimal wöchentlich getestet. Kinder ab der 5. Klasse tragen im gesamten Schulgelände eine medizinische Gesichtsmaske.

Kindertagesbetreuung

Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung können vollumfänglich öffnen.

Kulturstätten

Keine Terminbuchung und kein negativer Test zum Besuch von Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten sowie zoologischen und botanischen Gärten.

Weitere Öffnungsschritte gemäß §27:

Außengastronomie

Die Außengastronomie kann unter Berücksichtigung der Kontaktbeschränkungen ohne negatives Testergebnis besucht werden.

Kultur

Der Besuch von Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos ist auch ohne negatives Testergebnis gestattet.

Sport

Kontaktfreier Sport in Innenbereichen sowie Kontaktsport unter freiem Himmel sind ohne negatives Testergebnis möglich. Unter freiem Himmel sind Gruppen von bis zu 25 Erwachsenen erlaubt. Der Besuch von Fitnessstudios ist für kontaktfreien Sport nur noch an eine Terminbuchung gebunden, ein Negativtest entfällt. Sportveranstaltungen unter freiem Himmel können mit festen Sitzplätzen von bis zu 250 Zuschauern begleitet werden.

Freizeit

Die Nutzung von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr sowie die Teilnahme und Durchführung von Städte-, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien ist ohne negatives Testergebnis möglich.

Freibäder können mit Terminvereinbarung auch ohne Negativtest besucht werden.

Amtliche Bekanntmachungen

Der Wert der 7-Tagesinzidenz betrug an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50. Diese Unterschreitung wird vom Landratsamt Miesbach wieder amtlich bekannt gemacht.Die weiteren Öffnungsschritte gemäß §27 der 12.BayIfSMV werden vom Landratsamt Miesbach ebenso wieder amtlich bekannt gemacht.

Wie geht es weiter?

Am heutigen Mittwoch liegt die 7-Tage-Inzidenz bei 52. Der Schwellenwert 50 ist damit zum ersten Tag überschritten. Es besteht die Möglichkeit, dass bei weiterhin steigender Inzidenz in den nächsten Tagen die Inzidenzphase 50-100 wieder erreicht wird. Dazu muss die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 50 liegen. Sollte die Inzidenzphase wieder angepasst werden müssen, wird dies wie üblich durch das Landratsamt bekannt gemacht.

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