Ablauf der Gültigkeit von BOB-Tickets

Aufgrund der Tarifänderung vom 15. Dezember 2014 weißt die Bayerische Oberlandbahn daraufhin, dass alle Fahrkarten ohne festgelegten Geltungstag, die vor dem 15. Dezember gekauft wurden, nur noch bis zum 31. März 2014 benutzt oder gegen Zahlung des Unterschiedsbetrags umgetauscht werden können. Danach verlieren sie ihre Gültigkeit.

Nach Ablauf der Übergangsfrist können Tickets nur noch gegen ein Bearbeitungsentgelt von fünf Euro pro Ticket erstattet werden. Der Umtausch ist in den BOB-Kundencentern in Holzkirchen, am Münchner Hauptbahnhof, in Bad Tölz, Lenggries und Miesbach möglich. Das Mehrfahrtenticket (4er-Karte) wird ebenfalls seit dem 15. Dezember nicht mehr angeboten. Dieses Ticket kann daher nicht umgetauscht, sondern nur erstattet werden. Bis 31. März geht das noch kostenlos, danach nur gegen fünf Euro Bearbeitungsgebühr. Wurden bereits einige Fahrten des Mehrfahrtentickets genutzt, wird der Preis der Fahrkarte anteilig erstattet.

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