Abschieben: ja, aber wie?

Ein Asylbewerber wird des vorsätzlichen Betrugs bezichtigt. Schnell wird der Ruf nach vorzeitiger Abschiebung laut. Doch der Rechtsweg ist nicht so einfach, wie man denkt.

Das Landratsamt will einen Tegernseer Flüchtling abschieben. Doch das ist nicht so einfach.
Viele fordern nach kriminellen Handlungen durch Asylbewerber die sofortige Abschiebung – doch so einfach ist das oft gar nicht

Wie gestern berichtet, wollte ein Asylbewerber aus dem Landkreis Geld beim Landratsamt abholen, das ihm gar nicht zustand. Mit einer dreisten Lüge versuchte er die Mitarbeiter hinters Licht zu führen. Allerdings ohne Erfolg.

Unwidersprochen dürfte sein, dass so ein Betrug das Verständnis und die Hilfsbereitschaft für die überwiegende Mehrheit der nicht-kriminellen Asylbewerber nicht gerade erleichtern dürfte. Eine Differenzierung wird zusehends schwieriger. Viele fordern solche Flüchtlinge sofort abzuschieben.

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Abschieben, ja aber wie?

Dabei ist das in der gängigen Praxis nicht so einfach. Der erwischte Betrüger braucht einen ausreisepflichtigen Status. Dieser ist, laut Innenministerium erst dann erreicht, wenn ein ablehnender Asylantrag vorliegt und alle Klagewege ausgeschöpft sind. Diesen ausreisepflichtigen Status reiche eine Ausländerbehörde eines Landkreises dann an die Regierung von Oberbayern weiter. Erst dann könnte eine mögliche Abschiebung beginnen, selbst wenn der mutmaßliche Täter vorher schon durch kriminelle Delikte aktenkundig wurde.

Dabei betont das Ministerium, dass Straftäter ohnehin abgeschoben werden. Dennoch bräuchten sie einen Ausreisestatus und den kann nicht die Polizei feststellen. Doch soviel steht fest: mit einer gerichtlich festgestellten Straftat hat sich ein Flüchtling das Anrecht auf Asyl verwirkt.

Seit Anfang des Jahres hat die Regierung außerdem angekündigt kriminelle Ausländer schneller abzuschieben. Ein Straftäter wird jetzt bereits dann ausgewiesen, wenn er wegen schwerwiegender Delikte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde – ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht spielt dann keine Rolle mehr.

Werden Flüchtlinge schneller Straffällig als Deutsche?

Aber werden, so wie es in zahlreichen Kommentaren immer wieder zu hören ist, Flüchtlinge wirklich schneller straffällig als Deutsche? Im Tegernseer Tal waren im vergangenen Jahr knapp ein Drittel der Tatverdächtigen bei Straftaten Ausländer ohne gültigen deutschen Pass. Dabei waren vor allem die Handgreiflichkeiten in Sammelunterkünften auffällig.

Wie das Handelsblatt in einem aktuellen Artikel berichtet, sei die Zahl der Straftaten durch Asylbewerber in diesem Jahr zurück gegangen. Wurden im Januar noch 25.660 Delikte begangen, seien es im März mit 21.000 Taten 18 Prozent weniger, heißt es weiter. Der Großteil der Asylbewerber begeht also keine Straftaten.

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