AfD wettert gegen Rzehak und von Löwis

Nachdem die Traglufthalle am Moarhölzl schon seit Juni abgebaut ist, kommt jetzt Unmut von Seiten der AfD auf. Sie fühlen sich ungerecht behandelt, weil auch Verkehrszeichen an der B13 abgebaut wurden. Das sei taktlos gegenüber den Einheimischen.

Die AfD wetter gegen Landrat Wolfgang Rzehak und Bürgermeister Olaf von Löwis / Archivbild

Die Traglufthalle am Moarhölzl ist abgebaut. Im Juni hat man nach 15 Monaten die Massenunterkunft für Asylbewerber aufgelöst. Die Flüchtlinge wurden an anderen Stellen untergebracht.

Mit der Traglufthalle verschwanden aber auch die Schilder an der B13, die für mehr Sicherheit für die Asylbewerber sorgen sollten. Zum einen wurden Autofahrer in beiden Richtungen darauf hingewiesen, dass Fußgänger die Straße kreuzen. Zum anderen wurde „Tempo 70“ rund um die Einmündung zur St2073 Richtung Moarhölzl eingerichtet.

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AfD will Schilder zurück

Für AfD Vorstand Constantin Prinz von Anhalt Dessau ist es ein Unding, dass mit der Auflösung der Halle, jetzt auch die Schilder wieder weg sind. Seiner Meinung nach, waren die Schilder eine „sinnvolle Maßnahme, schließlich geht es hier um Menschenleben“. Deshalb sollten sie auch weiterhin an der B13 stehen. Die AfD machte ihrem Unmut gestern in einem offenen Brief an Bürgermeister Olaf von Löwis Luft. Wörtlich heißt es darin:

Kaum war die Traglufthalle weg, schon verschwanden auch die beiden Verkehrszeichen. Nun sind es ja “nur” noch einheimische Kinder und Jugendliche, welche die gefährliche Überquerung der B13 wagen müssen, um zum Training auf dem gemeinsamen Bikepark der Radsportvereine RSLC Holzkirchen sowie équipe vélo Oberland am Moarhölzl zu gelangen. Und es sind ja “nur” noch einheimische Hundebesitzer, die den Weg zum Übungsgelände der Hundefreunde Thann gegenüber dem Bikepark auf sich nehmen müssen.

Über so viel Taktlosigkeit sowohl seitens der Marktgemeinde Holzkirchen als auch der Unteren Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt, “dessen oberster Vorgesetzter ein grüner (sic!) Landrat namens Rzehak ist” so wörtlich, könne man nur verwundert den Kopf schütteln. Die AfD hat eine klare Forderung: „Wir fordern daher, die beiden Verkehrszeichen umgehend wieder anzubringen, damit sie auch jenen “die schon länger hier leben” von Nutzen sind, nämlich den steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürgern der Marktgemeinde Holzkirchen und deren Kindern.“

Gemeinde sieht’s ähnlich

Zweite Bürgermeisterin der Marktgemeinde Elisabeth Dasch erklärt, dass im Grunde nicht die Gemeinde für die Beschilderung an der B13 zuständig sei. Hier sei unter anderem das Straßenbauamt Rosenheim gefragt. Und mit dem befinde man sich aktuell auch schon im Gespräch.

Auch die Gemeinde befürworte nämlich die Schilder an der B13 auch nach Auflösung der Halle beizubehalten. „Wir haben damit gute Erfahrungen gemacht und würden uns wünschen, dass die Beschilderung wieder kommt“, so Dasch weiter. Auch die Gemeinde sei sich bewusst, dass es Überquerungsverkehr an dieser Stelle gebe. Außerdem habe das Tempolimit zu einer deutlichen Lärmmilderung für die Anwohner gesorgt.

RSLC Holzkirchen informierte Landratsamt bereits

Auch im Landratsamt ist man mittlerweile über die Thematik informiert. “Noch vor dem AfD-Vorstoß wandte sich der RSLC Holzkirchen e.V. schriftlich an uns und regte die Beibehaltung der anlässlich der Errichtung der Asylbewerberunterkunft angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung an. Als Begründung wurde insbesondere vorgetragen, dass die im Moarhölzl befindliche Kids-Bike-Anlage öffentlich von Kindern genutzt werden darf und Kinder oftmals ohne Begleitung ihrer Eltern dort hinradeln und die B13 queren müssen”, erklärt Martin Pemler vom Landratsamt Miesbach.

Das Landratsamt Miesbach ist für verkehrsrechtliche Anordnungen an Bundesstraßen innerhalb des Landkreises zuständig. Das heißt, dass die entsprechende Maßnahme, wie auch das Aufstellen von Schildern, vom Landratsamt angeordnet wird, hierzu aber auch das Straßenbauamt Rosenheim, die Polizei und auch die Gemeindeverwaltung vorher befragt werden.

Polizei will zunächst Zahlen ermitteln

Die Polizeiinspektion Holzkirchen habe an dieser Stelle der B13 weder vermehrte Querungszahlen noch unfallursächlich zu hohe Geschwindigkeiten zu vermelden und regte an, den Sachverhalt zunächst durch Erhebung konkreter Zahlen weiter zu ermitteln und danach in eine neue Bewertung einzutreten.

Dieser Anregung wolle das Landratsamt Miesbach nun nachkommen. “Sollten sich hierdurch belastbare Erkenntnisse ergeben, welche die Anordnung einer neuerlichen Geschwindigkeitsbegrenzung an der B13 im Bereich Moarhölzl rechtssicher rechtfertigen, werden wir hierauf selbstverständlich umgehend mit Erlass einer neuen Anordnung reagieren”, so Pemler weiter.

Zu den Anschuldigungen der AfD meint Pemler: “Offenbar ist dem AfD-Kreisverband die zugrunde liegenden Rechtslage nicht bekannt. Gemäß § 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.” Das bedeute, dass jede Anordnung einer vorherigen sorgfältigen Überprüfung und Begründung bedarf, da die Anordnung ansonsten rechtswidrig und bei gerichtlicher Anfechtung durch Verkehrsteilnehmer aufzuheben wäre. Pemler meint abschließend:

Hieran vermögen weder populistische noch polemische Hinweise auf einheimische steuerzahlende Bürgerinnen und Bürger nebst deren Kinder etwas zu ändern.

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