Aigner sieht Missachtung der eigenen Kultur

Im Prozess gegen einen 21-jährigen Asylbewerber ließ Richter Klaus-Jürgen Schmid vom Miesbacher Amtsgericht das Kreuz im Gerichtssaal abnehmen. Für Wirtschaftsministerin Ilse Aigner ein Unding und eine Missachtung der eigenen Tradition.

Auch Ilse Aigner äußert sich jetzt zur Debatte um das Kreuz im Gerichtssaal

Während einer Verhandlung vergangene Woche hatte Richter Klaus-Jürgen Schmid im Miesbacher Amtsgericht das Jesuskreuz von der Wand genommen. Angeklagt wurde ein Asylbewerber – ein Taliban – weil er einem Landsmann wegen seines Glaubens zum Christentum mit dem Tode gedroht hatte.

Schmid hatte das Kreuz vor der Verhandlung selbst von der Wand genommen. Diesen Schritt begründete er gegenüber dem BR damit, dass es ein neues Gesetz gebe, dass es Richtern verbiete, religiöse Zeichen wie beispielsweise eine Kette mit Kreuz-Anhänger sichtbar am Körper zu tragen.

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Ilse Aigner mischt sich ein

Nachdem der Prozess einen religiösen Bezug hatte, habe er es für richtig gehalten, so Schmid gegenüber dem BR, das Kreuz abzuhängen. Zumal religiöse Symbole im Gerichtssaal grundsätzlich nicht vorgeschrieben seien. Womit er laut bayerischer Justiz recht hat. Dem Angeklagten habe er damit verdeutlichen wollen, dass das Verfahren von religiösen Absichten und Überzeugungen völlig unabhängig sei.

Jetzt schlägt die Sache große Wellen und sogar die stellvertretende Bayerische Ministerpräsidentin Ilse Aigner äußert sich zu dem Fall. Aigner dazu:

Ich kann die Entscheidung, das Kruzifix aus dem Verhandlungssaal zu entfernen, nicht nachvollziehen. Für mich verbirgt sich dahinter keine religiöse Toleranz gegenüber Andersgläubigen, sondern eine Missachtung unserer christlichen Tradition und Kultur. Toleranz und Respekt gegenüber anderen Religionen verlangen nicht, die eigenen Wertevorstellungen zu verstecken oder negieren.

Gerade im Fall des wegen der Bedrohung von Christen angeklagten Asylbewerbers halte Aigner die Entscheidung für in höchstem Maße unsensibel gegenüber den Gefühlen der Opfer sowie der heimischen Bevölkerung. Ein Kreuz an der Wand bedeute keinesfalls ein religiös motiviertes Gerichtsverfahren.

In Deutschland gebe es eine Trennung von Staat und Kirche. „Auch das muss ein jugendlicher Angeklagter lernen, wenn er hier in unserem Rechtsstaat lebt“, so Aigner abschließend.

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