Birk- und Auerhuhn stehen in Bayern auf der roten Liste der vom Aussterben bedrohten Tierarten. Um ihre Lebensräume zu sichern, hat das Landratsamt Miesbach jetzt neue Wildschutzbereiche im Rotwandgebiet ausgewiesen. Der Deutsche Alpenverein (DAV) stuft die dadurch festgelegten temporären Betretungsverbote als notwendig für den Schutz der sensiblen Natur ein.
Vom 1. Dezember bis 14. Juli gelten nun also in bestimmten Regionen des Rotwandgebirges Betretungsverbote. Das hat das Landratsamt Miesbach mit der Ausweisung dieser Zonen als Wildschutzgebiete bekannt gegeben. Grund dafür ist die Zunahme der Tourenaktivitäten im Winter in diesem Bereich.
Verbot statt Freiwilligkeit
„Anders lässt sich der Naturschutz in dieser speziellen, besonders stark frequentierten Region nicht mehr sicherstellen“, erklärt Hanspeter Mair, Geschäftsbereichsleiter Alpine Raumordnung beim Deutschen Alpenverein. „Dass wir als DAV den Beschluss des Landratsamts Miesbach mittragen, bedeutet keinen Paradigmenwechsel. Wir setzen nach wie vor prinzipiell auf Freiwilligkeit, statt Verbote auszusprechen“, so Mair weiter. In den allermeisten Regionen funktioniere das hervorragend.
Anders sieht es im Bereich um den Spitzingsee aus. Die DAV-Sektion München besitzt dort mehrere Hütten und betreut rund 40 Kilometer Wanderwege. Günther Manstorfer, Vorsitzender der Sektion München, weiß um die Bedeutung der Region als Naherholungsgebiet:
Der Spitzing ist und bleibt ein Kernbereich unserer Aktivitäten. Als beliebtes Tourenziel im Münchner Einzugsgebiet ist die Region einem starken Nutzungsdruck ausgesetzt. Die Natur darf darunter nicht leiden! Deshalb war die Entscheidung seitens des Landratsamts Miesbach aus unserer Sicht unvermeidbar.
Die bisher gültigen Wald-Wild-Schongebiete dienen den Tieren als Rückzugsmöglichkeit, ausgewiesene Aufstiegsrouten lenken die Schneesportler in weniger sensible Zonen. Dieses Konzept beruhte auf Freiwilligkeit.
Schongebiet jetzt Schutzgebiet
Ein Teil dieser bisherigen Wald-Wild-Schongebiete am Spitzingsee wird nun zu Wildschutzgebieten, die im Winter und in der Balz-, Brut- und Aufzuchtzeit der Tiere nicht betreten oder befahren werden dürfen. Konkret handelt es sich um Bereiche am Jägerkamp, Benzingspitz, Lämpersberg und an der Maroldschneid – insgesamt rund 320 Hektar Land in den Gemeinden Fischbachau, Schliersee und Bayrischzell. Die üblichen Ski- und Schneeschuhrouten sind nicht betroffen. Auch die Hauptwanderwege bleiben frei.
Ein Verstoß gegen das Betretungsverbot kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
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