Somit sehen die neuen Kriterien des Einheimischenprogramms folgendermaßen aus:
– EU-Bürger
– mindestens 18 Jahre alt, aber höchstens 50 Jahre alt
– Ein (Ehe)Partner mindestens 10 Jahre zusammenhängend in Kreuth ansässig
– Kein bebaubares oder bebautes Grundstück im Eigentum des Antragsstellers, seines Ehepartners oder seiner Kinder
– maximales Familienvermögen 204.600 Euro
– maximales zu versteuerndes Durschnittfamilienjahreseinkommen der letzten 3 Jahre 51.200 Euro zzgl. 7.700 Euro je im Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kind
Wer diese Kriterien erfüllt kann sich bei der Gemeinde bewerben.
Die Bewerber werden dann nach folgendem Punktesystem mit ihrer Gesamtpunktzahl bewertet und in eine Rangliste eingetragen.
Darüberhinaus fließt seit neuestem auch die Angehörigkeit zur Warteliste mit in die Punktebewertung. Wie stark dieses Kriterium ist, wurde noch nicht beschlossen. Aber es ist verständlich, dass es in irgendeiner Weise mit einfließen muss, wenn wie derzeit 17 Bewerber auf der Warteliste für das einzige Grundstück, dass im Kreuther Einheimischenprogramm vergeben wird, stehen.
Es geht dabei um ein Baugrundstück mit ca. 400 Quadratmetern im Ortsteil Scharling. Bewerbungen müssen bis 28. Februar 2011 im Kreuther Rathaus abgegeben werden.
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