Alkohol am Steuer – keine Faschingsgaudi

Faschingszeit ist Narrenzeit – Kostüme und Alkohol bestimmen oft die fünfte Jahreszeit. Auch im Nordlandkreis. Doch hinterm Steuer ist Schluss mit dem Rausch. Die Polizei will rigoros gegen Alkoholsünder vorgehen.

Alkohol gehört für viele zur Faschingsgaudi dazu – nur nicht hinters Steuer.

Auch die Narren der Faschingsveranstaltungen des vergangenen Wochenendes hätten nicht im betrunkenen Zustand den Heimweg mit dem Auto antreten dürfen. Alkohol hinterm Steuer ist nämlich keine Gaudi – die Polizei wird nicht müde das jedes Jahr zu betonen. Trotzdem vergessen das viele und riskieren so nicht nur ihren Führerschein, sondern auch lebensgefährliche Unfälle.

Für die Polizei einmal mehr ein Grund, in der Hochphase des Faschings verstärkte Kontrollen durchzuführen. So betonen die Beamten, dass Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss hart bestraft werden. Neben einem Fahrverbot von mindestens einem Monat und Punkten auf dem Flensburger Punktekonto, drohen “Sündern” empfindliche Geldstrafen, die nicht selten ein Monatseinkommen übersteigen. Durch den Verlust des Führerscheines kommen häufig auch noch berufliche Probleme hinzu.

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Promille im Blut kostet Geld

Der Bußgeldkatalog sieht bereits bei 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum eine Geldbuße von wenigstens 500 Euro, zwei Punkte (nach dem neuen Punktesystem) in der Verkehrssünderkartei und mindestens ein Monat Fahrverbot vor. Die Sanktionen vervielfachen sich entsprechend, wenn jemand bereits ein- oder mehrmals von der Polizei erwischt worden ist.

Noch teurer wird es für die Verkehrssünder, die 1,1 und mehr Promille Alkohol im Blut haben und damit „absolut fahruntüchtig“ sind. All diese Fahrer müssen sich für die begangene Straftat vor Gericht verantworten, das neben der obligatorischen Geldstrafe, auch regelmäßig einen längeren Führerscheinentzug verhängt. Für die ganz Unbelehrbaren schließt sich übrigens bei 1,6 und mehr Promille oder im Wiederholungsfall automatisch die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an.

Damit es nach den „narrischen“ Tagen kein böses Erwachen gibt, rät die Polizei:

  • Genießen Sie die fünfte Jahreszeit und feiern Sie nach Lust und Laune – aber ohne Alkohol und Drogen am Steuer!
  • Klären Sie bereits vor dem Genuss von Alkohol ab, wie Sie wieder sicher nach Hause kommen, ohne selbst fahren zu müssen.
  • Greifen Sie auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück. Auch wenn eine Fahrt auf den ersten Blick teuer erscheint, ist das allemal billiger als der Verlust Ihres Führerscheins!
  • Steigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nie in ein Auto ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht!
  • Unterschätzen Sie nicht den Restalkohol am nächsten Morgen! Der Körper baut durchschnittlich etwa 0,1 Promille in der Stunde ab. Reichlich Alkoholgenuss am Vortag kann deshalb zur Folge haben, dass Sie auch am nächsten Morgen noch nicht fahrtauglich sind.

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