Alkoholverbot: Neue Maßnahme gegen Verbreitung von Omikron

Seit gestern sind zahlreiche neue Omikronfälle dazugekommen. Der Landkreis setzt deshalb jetzt auf eine neue Einschränkung.

In Teilen von Miesbach und Holzkrichen gilt ab jetzt Alkoholverbot ab 16 Uhr

Gestern waren es noch 54 bestätigte Omikron-Fälle im Landkreis Miesbach. Heute sind es bereits 85. Die neue Virus-Variante verbreitet sich nach den Feiertagen auch bei uns massiv. Bisher gibt es trotzdem keine weiteren Einschränkungen von Seite den Regierung. Das Landratsamt Miesbach hat sich aber jetzt für einen nächsten Schritt entschieden, das teilte eine Sprecherin mit.

In Teilen der Stadt Miesbach und der Marktgemeinde Holzkirchen gilt ab morgen, Donnerstag, 06.01.2022, ein Alkoholkonsumverbot. “Das Landratsamt Miesbach erlässt auf Wunsch der Polizeiinspektionen Miesbach und Holzkirchen eine entsprechende Allgemeinverfügung”, heißt es. Hintergrund sei die Gefahreneinschätzung, die die beiden Leiter der Polizeiinspektionen gegenüber Landrat Olaf von Löwis dargelegt haben. Landrat Olaf von Löwis betont:

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Mein Ziel ist es, in dieser Pandemie endlich vor die Lage zu kommen und einen Schritt voraus zu sein.

Deshalb prüfe man laufend, flexibel und sehr ernsthaft in enger Abstimmung mit der Polizei, welche Maßnahmen getroffen werden müssen. “Dazu gehört auch die ständige Prüfung, ob, wo und ab wann Alkoholverbote erlassen werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Infektionsschutz zu gewährleisten. Mit der Allgemeinverfügung erhält die Polizei die von ihr gewünschte Handhabe”, so von Löwis weiter.

Was heißt das konkret?

Alkoholkonsumverbot bedeutet, dass während der in der Allgemeinverfügung definierten Zeiten und auf den festgelegten öffentlichen Verkehrsflächen kein Alkohol konsumiert werden darf. Die Polizei kontrolliert die Einhaltung des Verbots und nimmt ggf. Anzeigen auf. Diese werden wie bei allen Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz ans Landratsamt geleitet und dort im Einzelfall geprüft. Bei Verstößen muss laut Bußgeldkatalog des Gesundheitsministeriums ein Bußgeld in Höhe rund Regel 250 Euro verhängt werden.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis 12.01.2022, weil so lange auch die aktuelle 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt, die das Alkoholkonsumverbot anordnet.

Hier gilt das Alkoholkonsumverbot täglich zwischen 16 Uhr und 1 Uhr:

In der Stadt Miesbach:

  • Die Fraunhofer Straße, der Lebzelter Berg, im weiteren Verlauf der Stadtplatz, sowie die abzweigenden Seitenstraßen Lebzelter Berg und Schmiedgasse und die Passage zum Habererplatz
  • Der Marienplatz bis zum Manhardtwinkl
  • Stadtplatz
  • Heimbucherwinkl bis zur Einmündung Manhardtwinkl, Manhardtwinkel bis Bahnhofsstraße
  • Der Marktplatz inkl. Zugänge zum Marktplatz von Norden sowie von Süden und die nach Osten abzweigenden zum Marktplatz gehörenden Seitenstraßen sowie der Marktwinkl Richtung Osten und Richtung Süden bis Hausnr. 1
  • Der Rathausplatz
  • Die Rathausstraße von Marktwinkl bis Manhardtwinkl

In der Marktgemeinde Holzkirchen:

  • Der Bahnhof einschließlich die Bahnsteige, Gleisunterführung, Vorplatz, Park- und Freiflächen einschließlich der Münchner Straße im Bahnhofsbereich, Münchner Straße Einmündung Bahnhofsplatz, Einmündung Bahnhofsweg, Parkplätze und Freiflächen Otterfinger Weg
  • Der Marktplatz, Badgasse bis Abzweigung zur Tegernseer Straße, Tegernseer Straße bis Kreuzung Tölzer Straße Marktplatz, Zufahrtsbereich Veranstaltungsbereich Nähe Hafnerstraße/Salzgasse, Marienstraße bis Fußweg nach Hausnr. 4, Parkplatzbereich und Grünflächen Herdergarten bis Frühlingsstraße

Alkoholkonsum während der Öffnungszeiten im konzessionierten Außenbereich von Gaststätten bleibt erlaubt.

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