Folgenden Fall hatte Richter Walter Leitner gestern am Amtsgericht Miesbach zu klären. Laut Anklageschrift war am 15.02.2022 ein 52-jähriger deutscher Staatsangehöriger im Rathaus in Tegernsee. Er wollte sich wegen seiner aktuellen Unterkunft und der Höhe des Tagesgeldes beschweren. Dabei bedrohte er einen Mitarbeiter der Stadt Tegernsee mit der Aussage:
Wir sehen uns nie wieder! Ansonsten bin ich oder du tot, das schwöre ich.
Der schwerst alkoholabhängige Mann wurde im Januar dieses Jahres aus der Haft entlassen, nach jahrelanger Freiheitsstrafe wegen eines besonders schweren Falles der sexuellen Nötigung mit gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Die Stadt Tegernsee, wo er zuletzt gemeldet war, sei daher für seine Unterbringung verantwortlich, so der betroffene Mitarbeiter. “Wir tun unsere Pflicht und mehr nicht.”
Er sei derzeit untergebracht in einer vorübergehenden Notunterkunft für Obdachlose. Der gebürtige Dortmunder sei aber absolut nicht einverstanden damit, so seine Aussage. Er bezeichne es als Baracke oder Garage, absolut menschenunwürdig. “Herr Richter, nicht mal fließend Wasser oder eine Dusche habe ich. Ich musste, um Wäsche zu waschen, zu meiner Exfreundin nach Germering fahren. Davon habe ich eine Strafe wegen Schwarzfahren bekommen”, kommentiert er.
Nicht das erste Mal angeklagt
Der Rathaus-Mitarbeiter widerspricht jedoch bei seiner Zeugenaussage. Soweit ihm bekannt sei, gebe es darin einen Wasserhahn und eine Dusche. Es sei ein 1-Zimmer-Appartement. Aber die Stadt stelle keine extra Anschlüsse für Fernsehen und dergleichen zur Verfügung. Bezüglich des Tagesgeldes habe er vor dem Wochenende mehr Geld gewollt, da sei die Stadt aber nicht verantwortlich, das müsse das Landratsamt Miesbach regeln. Der Mitarbeiter der Stadt sagt, er habe die Drohung ernst genommen und sei froh gewesen, als die Kollegen gekommen sind. Der Angeklagte habe das Rathaus dann freiwillig verlassen. Als der Zeuge aufstand und den Gerichtssaal verlassen wollte, waren die letzten Worte des arbeitslosen Angeklagten: “Wann bekomme ich endlich meine Wohnung?”
Das Bundeszentralregister des Angeklagten ist lang. Insgesamt 14 Einträge. Bereits in seiner Jugend ging es los mit Diebstählen. Immer wieder folgten Bewährungswiderrufe und Haftstrafen, unter anderem wegen räuberischer Erpressung mit gefährlicher Körperverletzung. Zuletzt saß er wegen eines besonders schweren Falles der sexuellen Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung, viele Jahre in Haft.
Außerdem sei er schwerst alkoholabhängig. Auf zwei bis drei Flaschen Wodka komme er täglich, so das Gericht. Der verurteilte Straftäter: “Ich habe unzählige Entgiftungen hinter mir. Es hilft nichts mehr.” Er sei in einer Entziehungsanstalt untergebracht gewesen, wo er immer wieder wegen Suchtdrucks abgehauen sei.
Das Urteil
Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro. Der Dortmunder hatte das letzte Wort vor der Urteilsverkündung. Er bereue die Bedrohung sehr. Er habe an dem Tag schon einiges getrunken und sei aggressiv und frustriert gewesen, er habe die Drohung nicht ernst gemeint.
Der Richter Walter Leitner sprach im Namen des Volkes eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro aus, zahlbar in monatlichen Raten. Er könne den Ärger verstehen. “Es ist eine vorübergehende Notunterkunft und für den längeren Aufenthalt nicht geeignet.” Zudem könne er aber auch nachvollziehen, dass die Stadt Tegernsee den arbeitslosen Straftäter loshaben wolle. Zugunsten des Angeklagten spreche, dass er freiwillig gegangen sei, zulasten, seine Vorstrafen und dass der Vorfall so kurz nach der Haftentlassung passierte.
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