Freistaat stellt Mittel zur Verfügung
Anträge auf Soforthilfe

Wer Ende Mai / Anfang Mai Schäden durch das Hochwasser erlitten hat, kann jetzt einen Antrag auf Soforthilfe stellen.

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Bis August können Betroffene einen Antrag auf Soforthilfe stellen. Foto: Peter Posztos

Mieter oder Hauseigentümer können ab sofort einen Antrag auf Soforthilfe stellen. Auch Unternehmen und Freiberufler können die Hilfe beantragen. Die Anträge können bei den örtlichen Gemeinden abgeholt und müssen entsprechend wieder eingereicht werden. 

Die Gemeinden prüfen die Anträge und leiten sie an die zuständigen Stellen weiter. Alternativ können die Anträge auf der Seite des Landratsamtes Miesbach heruntergeladen werden. Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen, der Höhe der Soforthilfe und weiteren wichtigen Aspekten sind hier in den FAQs beschrieben. 

Frist bis August

Die Anträge müssen bis spätestens 31.08.2024 eingereicht werden.

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Bis zu 5000 Euro kann die Soforthilfe hoch sein. Einschränkung: Wenn ein Versicherungsschutz möglich gewesen wäre, aber keine Versicherung abgeschlossen wurde, geht die Soforthilfe nur bis zu 2.500 Euro.

Unterstützung durch den Freistaat

Die Soforthilfe bei Hochwasserschäden ist eine finanzielle Unterstützung des Freistaats Bayern für betroffene Haushalte, die durch die Überschwemmungen Ende Mai/Anfang Juni 2024 erhebliche Schäden erlitten haben. Ziel der Soforthilfe ist es, schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten, um die entstandenen Schäden zu beseitigen und die betroffenen Gebäude wieder bewohnbar zu machen, so das Landratsamt Miesbach in einer Pressemeldung.

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