Anzeige fürs Herzogliche Haus

Kahlschlag an der Point. 74 Bäume und Sträucher wurden ohne Genehmigung gefällt. Angeordnet hat die Maßnahme das Herzogliche Haus. Jetzt meldet sich ein weiterer Geschädigter und erstattet Anzeige.

Auf über 1.000 Quadratmetern an der Point fehlt jede Spur von Bäumen und Sträuchern.

Nico Schifferer nahm Brauhauschef Christian Wagner ordentlich aufs Korn, als er ihm am Mittwoch während seiner Fastenrede im Bräu eine Ehren-Motorsäge überreichte. -„für seine herausragende Leistung im Bereich der Holz- und Forstwirtschaft mit den dünnsten Ausreden seit es Schokolade gibt!“

Hintergrund ist die Baumfällaktion an der Point vor einigen Wochen, die für viel Ärger mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Schutzgemeinschaft sorgte. Abgestimmt war die Fällung der insgesamt 74 Bäume und Sträucher nämlich mit niemanden.

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Jetzt meldet sich ein weiterer Geschädigter. Die Schlösser- und Seenverwaltung erstattet Anzeige bei der Wiesseer Polizei. Bei der Maßnahme seien nämlich anscheinend auch auf ihrem Grund Gewächse entfernt worden.

Schon Anfang der Woche sollte das Herzogliche Haus eigentlich Stellung zu der Sache beziehen. Der Anwalt habe aber jetzt um eine Fristverlängerung von zwei Monaten gebeten, so Pressesprecher des Landratsamts Birger Nemitz. „Wir haben diese nicht eingeräumt und die Frist zur Stellungnahme nur bis Ende April verlängert“, erklärt er weiter.

Wagner äußert sich erstmals

Christian Wagner äußert sich derweil erstmals öffentlich gegenüber dem Merkur. Er strebe eine gütliche Lösung an. Die Fällungen haben zwischen dem 25. und 27. Februar stattgefunden, heißt es weiter. Das würde bedeuten noch innerhalb des erlaubten Zeitraums. Ab Anfang März ist das Fällen jeglicher Bäume wegen nistender Vögel verboten. Auch dass eine kleine Fläche der Schlösser- und Seenverwaltung in Mitleidenschaft gezogen wurde, räumt Wagner ein. Man sei dazu bereits in Gesprächen.

Geprüft wird gleich wegen drei Rechtsnormen, die hier verletzt worden sein könnten. Dabei gehe es sowohl um den Landschaftsschutz als auch um das Bayerische Naturschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz. Der Verstoß gegen letzteres kann mit der höchsten Summe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Wie viel das Herzogliche Haus am Ende hinlegen muss, wird die Prüfung zeigen.

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