Arbeitslose klaut Festtagsschmaus

Viele Jahre hat die 59-jährige Holzkirchnerin in der Nachtschicht gearbeitet. Jetzt ist sie arbeitslos – und muss stehlen, wenn sie sich etwas leisten möchte.

Für über 200 Euro geklaut: Da muss der Einkaufswagen schon recht voll gewesen sein.

Es waren Not und Hunger die die 59-Jährige in die Kriminalität trieben. Mitte November wurde die arbeitslose Holzkirchnerin gleich zwei Mal erwischt. Einmal hatte sie sich für 200 Euro bei Edeka den Einkaufswagen voll geladen, das andere Mal wurde ihr Diebstahl bei der Drogeriekette DM bemerkt.

Hier lag der Wert der Waren bei etwa 17 Euro. „Ich habe all die Leute mit ihren Weihnachtseinkäufen gesehen“, versucht die Angeklagte ihre Tat heute vor Gericht zu rechtfertigen: „und ich selbst hatte nur noch 50 Euro bis zum Monatsende.“

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Mehr als 10 Jahre habe ich Nachtschicht gearbeitet und jetzt habe ich nichts mehr.

Der reine Hunger kann sie aber nicht getrieben haben. „Da sind auch einige Genussmittel dabei gewesen“, stellt Richter Walter Leitner nach Verlesung der gestohlenen Artikel fest. So hatte die Frau neben Pizza, Konserven und Obst auch Kaffee, mehrere Flaschen Wein, einen Kasten Bier und Katzenfutter geladen.

„Wie hätten Sie denn das alles abtransportieren wollen?“, will der Richter wissen. Ihren Führerschein hatte die Holzkirchnerin nämlich im vergangen Jahr bereits verloren. Die Beschuldigte erklärte, dass eine Freundin mit dem Auto auf sie gewartet habe. “Sie hat von dem Diebstahl aber nichts gewusst.”

Umstände wirken strafmildernd

Die Angeklagte ist voll geständig und entschuldigt sich vor Gericht mehrfach für ihre Schuld. Allerdings wurde sie 2014 schon einmal wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt. Trotzdem erklärt die Staatsanwältin, dass die besondere Situation strafmildernd bewertet werden müsse:

Die Angeklagte hat sich in Geldnot befunden und das wohl schon seit Jahren.

Gegen die Angeklagte spricht hingegen der hohe Wert der Waren sowie die Tatsache, dass sie nicht nur lebensnotwendige Lebensmittel entwendet hatte. Daher fordert die Staatsanwaltschaft 70 Tagessätze zu jeweils 15 Euro als Strafe. Richter Leitner folgt dem Antrag. Auf Bitten der Verurteilten wird eine Ratenzahlung der Strafe vereinbart.

Leitner erklärt der Holzkirchnerin außerdem, dass sie sich nun nichts mehr zu Schulden kommen lassen dürfe. „Denn das nächste Mal kommen sie nicht mehr mit einer Geldstrafe davon“, warnt er sie. „Dann gibt es mindestens eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.“

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