Asiatischer Käfer befällt den Landkreis

Er ist zwar ganz schön anzuschauen, aber gefährlich für Laubbäume: Der Asiatische Laubholzbockkäfer. Jetzt ist er in unsere Wälder eingeschleppt worden. Hunde sollen ihn aufspüren.

So sieht der Laubholzbockkäfer aus (links). Gegen ihn wird sogar mit Spürhunden vorgegangen (rechts). / Quelle: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft

Am Montag fand die Landesanstalt für Landwirtschaft eine neuartige Käfer- und Schädlingsart, den sogenannten “Asiatischen Laubholzbockkäfer”, kurz ALB, an Bäumen im Landkreis Miesbach. Auch gesunde Bäume sind schon vom Befall betroffen. Der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis) ist ein aus Asien eingeschleppter Baumschädling. Vermutlich konnte er mit Holztransporten in den Landkreis kommen. Von den heimischen Bäumen sind bei uns fast alle Laubhölzer gefährdet. Der Käfer befällt gesunde Bäume und kann diese bei starkem Befall sogar zum Absterben bringen.

Die Verbreitung des Schädlings muss deshalb unbedingt verhindert werden. Wenn ein Asiatischer Laubholzbockkäfer gefunden wird, muss dieser der Landesanstalt für Landwirtschaft gemeldet werden, die dann mit Bodentrupps, Baumkletterern, Fangbäumen, Pheromonfallen und sogar Spürhunden gegen den Käfer vorgeht. Zur Minimierung des Ausbreitungsrisikos darf Laubholz-Schnittgut nur unter amtlicher Aufsicht und über genehmigte Wege entsorgt werden. Dafür gibt es entweder separate Sammlungen oder zugelassene Sammelstellen.

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Bürger, die Befallssymptome an Bäumen festgestellt oder den Käfer selbst gesichtet haben, werden von der Landesanstalt für Landwirtschaft darum gebeten sich umgehend bei ihnen zu melden. Die genauen Ausmaße des Befalls werden nämlich gerade vor Ort untersucht und analysiert. Zur weiteren Datenerhebung werden alle ALB-Wirtspflanzen vom Boden aus betrachtet, um ein Baumkataster, eine Art Katalog für befallene Bäume, zu erstellen. Die Bevölkerung vor Ort wird deshalb um Unterstützung gebeten. Sie sollen den Zuständigen der Landesanstalt für Landwirtschaft den Zutritt zu ihren Grundstücken rund um die Fundorte gewähren.

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