Assad und die deutschen Gesetze

Wie sehen Flüchtlinge eigentlich die deutschen Gesetze? Und dürfen Frauen in Syrien oder Eritrea arbeiten ohne zuvor ihren Mann zu fragen? Diesen und anderen Fragen sind wir zusammen mit einer Gruppe von Flüchtlingen in Otterfing beim Rechtskundeunterricht nachgegangen – Mit interessanten Antworten.

Ein Teil der Teilnehmer des Rechtskundeunterrichts in Otterfing mit Richter Stefan Ledermann (3.v.l.) und Dipl.-Psychologin Englhart (rechts). /Bild: Lorefice
Ein Teil der Teilnehmer des Rechtskundeunterrichts in Otterfing mit Richter Stefan Ledermann (3.v.l.), einer Helferin aus dem Holzkirchner Helferkreis (2.v.r.) und Dipl.-Psychologin Englhart (rechts). /Bild: Lorefice

Der Unterricht findet im Otterfinger Gemeindesaal statt. Kleiner Raum, großer runder Tisch. Vorne eine Leinwand, auf der später Filme zu sehen sein werden, die spielerisch den deutschen Rechtsstaat erklären. Erwartet werden um die 14 Asylbewerber aus Holzkirchen und Otterfing. Neun erscheinen. Die meisten kommen aus Afghanistan, Eritrea und Syrien.

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Lernen, wie Deutschland funktioniert

Frei seine Meinung äußern ohne bestraft zu werden, die Gleichstellung von Mann und Frau und die Tatsache, dass in Deutschland ein demokratischer Rechtsstaat herrscht und keine “Paralleljustiz” durch Imane – Für Deutsche nichts Neues. Wohl aber für Flüchtlinge, die aus den verschiedensten Ländern in die Bundesrepublik flüchteten.

Um Asylbewerber mit den deutschen Gesetzen und Rechten vertraut zu machen, veranstaltet das bayerische Justizministerium Rechtskundeunterrichte, speziell für Flüchtlinge – auch im Landkreis Miesbach. Hier übernimmt Stefan Ledermann, Richter am Amtsgericht Miesbach in Zusammenarbeit mit Diplom-Psychologin Englhart vom Landratsamt den Unterricht. Der erste fand Anfang des Jahres im Januar statt. Englhart erklärt:

Anfangs hatten wir bis zu 30 Asylbewerber in einem Kurs und Dolmetscher mussten übersetzen. Teilweise haben wir in den Traglufthallen in den Küchencontainern unterrichtet. Da war das Sprachniveau noch nicht so hoch. Aber die Zeit schreitet voran und man merkt die Integrationskurse. Die Asylbewerber sprechen teilweise mittlerweile wirklich gut Deutsch.

Der Rechtskundeunterricht werde in allen Kommunen durchgeführt, “bis wir alle Flüchtlinge durchhaben”, lacht Englhart. Demnächst stünden Holzkirchen, Warngau, Tegernsee und Waakirchen an.

Starkes Interesse

Der Gemeindesaal in Otterfing füllt sich langsam und die ersten Asylbeweber samt Helfer trudeln ein, welche den Fahrdienst übernehmen. In Erwartung eines über dreistündigen Unterrichtes über deutsches Recht und Gesetze könnte man Motivationslosigkeit und Langeweile bei den Asylbewerbern erwarten – eine ähnliche Begeisterung wie bei deutschen Schülern eben auch. Doch das Gegenteil tritt ein. Die Teilnehmer sind höchst interessiert und von Anfang an konzentriert mit dabei. Gespannt lauschen sie Richter Ledermanns Worten, der langsam und gut verständlich spricht.

Er erklärt die Grundrechte und dass wir hier in einer Demokratie leben sowie ausschließlich der Staat mit seinen Gesetzen regelt, was in Deutschland erlaubt ist und was verboten. “Wir befolgen die Gesetze”, so Ledermann und betont:

Jeder Einzelne hat Grundrechte, bei uns kann man klagen, das heißt, es gibt einen Rechtsweg und keine Diktatur.

Der Staat respektiere und schütze die grundlegenden Rechte eines Jeden, so der Richter. Immer wieder stellt er Zwischenfragen und versichert sich, dass das Erklärte verstanden wird. “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Hat das jeder schonmal gehört?” Zustimmendes Bejahen und Nicken der Teilnehmer. Besonders geht Ledermann auf die Werte der “Freiheit” und die Gleichberechtigung von Mann und Frau ein.

Deutschland ist ein Land der Freiheit. Man darf hier nicht einfach jemanden einsperren. Dazu muss man von einem Richter verurteilt werden. Eltern dürfen auch ihre Kinder nicht einsperren. Wenn meine Tochter beispielsweise weggehen möchte, kann ich ihr das verbieten, sie aber nicht einsperren. In Deutschland ist es so: Auch Frauen dürfen alles machen, was die Männer machen.

Er erklärt, dass es in Deutschland ganz normal ist, wenn eine verheiratete Frau mit einem anderen Mann beispielsweise ins Café geht. Auch, dass Frauen höhere berufliche Positionen einnehmen. “Eine Polizistin darf Sie durchsuchen. Das müssen Sie erdulden”, so der Richter. Er fragt, ob in den Heimatländern der Flüchtlinge Frauen arbeiten dürfen, ohne ihren Mann zu fragen. Ein junger Syrer antwortet in nahezu perfektem Deutsch:

Vor dem Krieg ja, da durften die Frauen arbeiten. Aber jetzt nicht mehr. Jetzt regiert der Islamische Staat (IS). Er macht Syrien kaputt.

Diskutiert wird auch die Religionsfreiheit. Ledermann erklärt, dass man in Deutschland andere Religionen akzeptieren muss und geht besonders auf die Schwierigkeiten in Traglufthallen in Zeiten des Ramadans ein. “In dieser Zeit ist es nicht einfach. Moslems befolgen den Ramadan und sind nachts wach, weil sie beten oder essen. Christen wiederum möchten ihre Ruhe und schlafen. Da kann es schnell zu Problemen kommen.” Wissendes Nicken der Teilnehmer. Sie haben die Problematik am eigenen Leib erfahren. “Aber man muss sich arrangieren und auch die anderen Religionen respektieren”, erklärt Ledermann.

Nach circa einer Stunde wird eine kurze Pause eingelegt. Gelegenheit die Flüchtlinge zu fragen, was sie von den deutschen Gesetzen halten und was der größte Unterschied zu den Gesetzen in ihrer Heimat ist. Ein syrischer Teilnehmer erklärt:

Wissen Sie, die Gesetze in Syrien unterscheiden sich nicht so sehr von den deutschen. Sie sind ähnlich – mit dem Unterschied, dass in Deutschland keiner korrupt ist. In Syrien werden die Gesetze nicht beachtet. Im Gegenzug bedeutet Assad in Syrien alles. Assad ist die Regierung. Assad ist das Fernsehen. Assad ist das Radio. Assad ist die Diktatur. Die deutschen Gesetze finde ich gut. Sie beschützen die Menschen.

Dennoch können viele Teilnehmer die Bürokratie in den Behörden, besonders im Asylverfahren, nicht verstehen. Ein Flüchtling beklagt sich, dass ihm seine Arbeitserlaubnis nach zwei Monaten wieder entzogen wurde, obwohl er ordnungsgemäß alle Unterlagen und Forderungen erfüllt habe.

Er selbst spricht einwandfrei Deutsch und fährt auf eigene Kosten nach München um dort eine Fortbildung zu absolvieren – allen anderen Teilnehmern dieser Fortbildung wird das Zugticket vom Landratsamt erstattet, dem Syrer aus Holzkirchen aus ungenannten Gründen nicht. Er besuchte in Aleppo eine Universität und möchte auch hier in Deutschland studieren. Zwei Monate arbeitete er. Doch ohne Job kann er sich die Zugfahrten bald nicht mehr leisten. Er sagt:

Wir sind nach Deutschland gekommen, um Sicherheit zu bekommen. Die haben wir jetzt. Aber jetzt möchten wir irgendwann auch einmal ein normales Leben führen und arbeiten. Jeder sagt uns immer, wir sollen uns integrieren, aber dazu braucht es auch ein bisschen Hilfe von den Behörden.

Aus den Gesprächen lässt sich ableiten, dass die Teilnehmer einen großen Wunsch nach Transparenz haben und an den behördlichen Prozessen interessiert sind. Sie wollen sich integrieren und sind bestrebt, die Entscheidungen der Behörden zu verstehen. Trotzdem können sie diese oft nicht nachvollziehen. Beschwert wird sich auch über den Umgang von Mitarbeitern in Behörden mit Flüchtlingen.

Richter Ledermann rät den Teilnehmern, bei den Behörden immer wieder freundlich nachzuhaken, am Ball zu bleiben und nicht aufzugeben. Dann wiederholt er das Gelernte: “Wer sich verletzt fühlt, kann klagen”.

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