Astra wird weitergeimpft

Die Impfung mit AstraZeneca wird fortgesetzt. Das meldete die Regierung von Oberbayern heute auch dem Landkreis Miesbach. Wie es nun genau weitergeht, lest ihr im aktuellen Update.

AstraZeneca wird weitergeimpft – das hat die Regierung heute verkündet

Heute Morgen erhielt das Impfzentrum die offizielle Meldung der Regierung von Oberbayern, dass ab sofort Impfungen mit AstraZeneca fortgesetzt werden dürfen. „Wir haben das große Glück, die Lieferung mit AstraZeneca bereits erhalten zu haben und organisieren die neuen Schichten derzeit und vergeben die Termine zeitnah“, so Beate Faus, Leiterin des Impfzentrums. Bürgerinnen und Bürger deren Erstimpftermine mit AstraZeneca aufgrund der Unterbrechung abgesagt wurden, erhalten vom System unaufgefordert einen neuen Terminvorschlag.

“Das Impfzentrum kann keine Aussagen zum Zeitraum treffen. Leider sieht es der Algorithmus der Regierungs-Software nicht vor, exakt die Personen wieder einzuladen, deren Termine abgesagt wurden”, erklärt die Sprecherin des Landratsamts weiter. Das Team des Impfzentrums gehe aufgrund der bestehenden Priorisierung der Registrierten davon aus, dass die ausgefallenen Termine zeitnah durch den Algorithmus berücksichtigt werden.

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Um möglichst schnell, möglichst viele impfwillige Bürgerinnen und Bürger mit den vorhandenen Impfdosen zu versorgen, werden im Impfzentrum je nach Bedarf und vorhandenem Impfstoff Termine von Montag bis Sonntag von 5:00 Uhr bis 23:00 Uhr eingetaktet.

Schul- und Kitabetrieb – was gilt in der kommenden Woche?

Am heutigen Freitag, 19.März, stellt das Landratsamt Miesbach den Inzidenzwert von 59 laut Robert-Koch-Institut fest. “Damit gelten ab kommenden Montag den 22. März bis einschließlich Sonntag den 28. März, die Regeln für Schul- und Kitabetriebe der Inzidenzphase zwischen 50 und 100”, teilt die Sprecherin des Landratsamts mit.

Diese Regelungen sind:

  • Schulen: Präsenzunterricht, dort wo ein Mindestabstand von 1,5 m möglich ist, sonst Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen an allen Schulen. Bei Wechselunterricht findet weiter eine Notbetreuung statt, sofern es die Personal- und Raumsituation zulässt.
  • Kitas: Betreuung aller Kinder in festen Gruppen (eingeschränkter Regelbetrieb). Gleiches gilt für organisierten Spielgruppen und Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung.

Selbst wenn also die Inzidenz in der kommenden Woche über 100 steigen würde, gelten die genannten Regeln bis einschließlich Sonntag. Die nächste amtliche Bekanntmachung mit den für die darauffolgende Kalenderwoche geltenden Regeln erfolgt am Freitag, 26.März.

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