Häuser und Wohnungen werden dringend gebraucht – nicht nur, um Wohnraum für Einheimische zu schaffen, sondern gerade um Asylbewerber unterzubringen. Das Landratsamt Miesbach ist daher mit vielen Privatbesitzern in Gesprächen. Einer davon ist der Gmunder Rechtsanwalt Peter Horst, der sein Haus in Dürnbach als Unterkunft für Flüchtlinge zur Verfügung stellen will.
Bereits seit 2013 laufen zwischen Horst und den Behörden die Verhandlungen um dessen Anwesen in der Mühlthalstraße. Sogar das Verwaltungsgericht München war mit dem Fall beschäftigt. Horst bot an, 20 Asylbewerber in seiner Villa unterzubringen – der Widerstand der Nachbarn war jedoch groß. In der Zwischenzeit begann der Hausbesitzer bereits mit Umbaumaßnahmen. Die Gemeinde verhängte deshalb eine Veränderungssperre, die im März erneut verlängert wurde.
Flüchtlinge ja, nur nicht wie Horst es will
Zur Begründung erklärte Bauamtsleiterin Christine Lang: „Wir sind gegen eine Gemeinschaftsunterkunft für Einzelpersonen.” Jedoch habe man nichts dagegen, wenn dort Familien wohnen. Und Birger Nemitz, Pressesprecher des Miesbacher Landratsamtes erklärte, dass im Rahmen der derzeitigen Nutzung als Einfamilienhaus „eine Unterbringung von maximal acht Asylbewerbern pro Wohnung möglich wäre“. Da es sich um zwei Wohnungen handelt, könnten dort also bis zu 16 Flüchtlinge unterkommen.
Die Gemeinde legte daraufhin vor knapp drei Wochen fest, dass eine grundsätzlich Nutzung für soziale Zwecke ausgeschlossen ist. Dass Asylbewerber in Horsts Haus wohnen ist damit nur möglich, sofern die Flüchtlinge dort selbstständig ohne Betreuung und Versorgung leben.
Doch damit möchte sich der Gmunder nicht abfinden. Am Mittwoch, den 20. April, kommt es zu einer Verhandlung vor dem Münchner Verwaltungsgericht. Dabei dreht sich der Streit im Kern um drei Fragen: Darf Peter Horst sein Haus so umbauen, wie er es möchte? Darf er Asylbewerber darin unterbringen? Und falls ja, wie viele?
Never ending story
Vor allem am Umbau scheiden sich die Geister. Horst möchte die Räume im Untergeschoss des Hauses seit Jahren mit Lichtschächten bewohnbar machen. Den Behörden jedoch gehen diese Maßnahmen zu weit. So erklärte das Miesbacher Landratsamt vor einem Jahr auf TS-Nachfrage, dass solche Abgrabungen unzulässig seien. Die Gemeinde Gmund hatte einer Satzungsabweichung in diesem Fall nicht zugestimmt. Daran sei auch das Landratsamt gebunden und könne somit ein derartiges Vorhaben nicht genehmigen.
Doch Peter Horst sieht das anders. Gegenüber dem Merkur erklärt er die Gestaltungssatzung der Gemeinde Gmund für unwirksam und betont: “Ich kann zig Gegenbeispiele nennen, wo im großen Stil abgegraben wurde (…) zum Beispiel Kaltenbrunn.” Laut Horst gebe es darüberhinaus keinerlei Gesprächsbereitschaft vonseiten der Behörden. Die einzige Möglichkeit, die er nun sieht, ist die erneute Klage.
Dabei hatte es bereits einen Rechtsstreit um die Villa gegeben. Bei den Umbaumaßnahmen in seinem leerstehenden Anwesen hatte Horst im Jahr 2014 ohne Genehmigung beträchtliche Abgrabungen vornehmen lassen, um den Keller bewohnbar zu machen. Das Landratsamt schob dem jedoch schnell den Riegel vor. Bei dem anschließenden Gerichtstermin im Mai 2015 einigten sich die Parteien eigentlich darauf, eine Außentreppe als zweiten Fluchtweg zu errichten. Dafür sollte Horst das Gelände wieder aufschütten. Passiert ist seither nichts. Nun kommt es zum erneuten Aufeinandertreffen – vor Gericht.
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